Neckarbischofsheim. Die Stadt hat eine neue Benutzungs- und Gebührensatzung für ihre Veranstaltungsräume beschlossen. Sie regelt unter anderem die Nutzung der Zehntscheune, des Gemeinschaftshauses Helmhof sowie weiterer städtischer Räume.
Für eine private, nichtgewerbliche Veranstaltung in der Zehntscheune werden 400 Euro berechnet. Örtliche Gewerbetreibende zahlen 450 Euro und örtliche Vereine oder Organisationen 200 Euro. Für die Nutzung der Küche kommen 50 Euro hinzu. Die Kaution beträgt 100 Euro. Bei Kerwe, Stadtfest und Nikolausmarkt ist die Nutzung durch Vereine kostenfrei.
Für das Gemeinschaftshaus Helmhof beträgt die Gebühr für private, nichtgewerbliche Veranstaltungen 200 Euro, für örtliche Gewerbetreibende 250 Euro und für örtliche Vereine oder Organisationen 100 Euro. Auch dort beträgt die Kaution 100 Euro.
Für regelmäßigen Übungsbetrieb gelten verschiedene Ausnahmen. Zudem wird örtlichen Vereinen bei anderen Veranstaltungen grundsätzlich ein Veranstaltungsraum für eine Veranstaltung pro Jahr und einen Tag gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Die neue Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.













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