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Neue DGUV Vorschrift 2 bringt ab 2026 Erleichterungen und Digitalisierung für BGN-Betriebe

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Neue DGUV Vorschrift 2 bringt ab 2026 Erleichterungen und Digitalisierung für BGN-Betriebe
Bild von Krissie auf Pixabay

Für Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) tritt zum 1. Januar 2026 eine neue Fassung der DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Diese regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung.

Eine wichtige Neuerung ist die Unterstützung für kleinere Betriebe: Die Grenze für vereinfachte Betreuungsformen wird von zehn auf 20 Beschäftigte angehoben. Dadurch erhalten mehr Betriebe Zugang zum kostenfreien Kompetenzzentren-Modell der BGN.

Zudem wird die Beratung flexibler und digitaler. Bis zu einem Drittel der Grundbetreuung darf künftig telefonisch oder online erfolgen, wenn zuvor ein persönlicher Eindruck des Betriebes gewonnen wurde. Auch die Qualifikation der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) wird erweitert: Nicht nur Ingenieure, sondern auch Absolventen aus Fachrichtungen wie Physik, Humanmedizin oder Arbeitspsychologie können sich nun qualifizieren.

Weitere Änderungen umfassen eine Dokumentationspflicht für Fortbildungen von Betriebsärzten und Sifas sowie eine Neubewertung der Betreuungsgruppen. Für die Grundbetreuung gilt künftig ein einheitlicher Mindestanteil von 20 Prozent der Einsatzzeit. Neue Betriebe müssen der BGN innerhalb von sechs Monaten nachweisen, dass eine Betreuung eingerichtet ist.

Redaktion
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