Der Gemeinderat von Neckarbischofsheim hat in seiner Sitzung am 28. Januar eine überarbeitete Satzung für Verwaltungsgebühren verabschiedet. Die Anpassung war notwendig, da Verwaltungen regelmäßig ihre Gebühren einer neuen Kalkulation unterziehen müssen. Dadurch ergeben sich teilweise höhere, aber auch niedrigere Gebühren im Vergleich zu den bisherigen Sätzen.
Besonders relevant für Paare, die in Neckarbischofsheim heiraten möchten, sind die neuen Kosten für standesamtliche und freie Trauungen. Diese Gebühren sind nicht Teil der Verwaltungsgebührensatzung, sondern fallen unter die Entgeltordnung der Stadt.
Für eine standesamtliche Trauung im Rittersaal des Alten Schlosses beträgt die Gebühr künftig 400 Euro. Wer sich für eine freie Trauung im Schlosspark entscheidet, muss mit etwas über 500 Euro rechnen.
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