Baden-Württemberg stellt die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen auf eine neue gesetzliche Grundlage. Der Landtag hat eine umfassende Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes beschlossen, die das Regelwerk aus dem Jahr 2000 ablöst. Wie die Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreises mitteilte, reagiert das Land damit auf aktuelle Herausforderungen wie den Fachkräftemangel, die Digitalisierung und den Weg zur Klimaneutralität.
Das neue Gesetz sieht vor, die berufliche Bildung stärker zu fördern und die Innovationskraft durch Kooperationen mit Start-ups auszubauen. Ein zentraler Punkt der Reform ist zudem der Bürokratieabbau: Ein neuer Paragraf verpflichtet das Land, Belastungen für Betriebe regelmäßig zu prüfen und auf unnötige Verschärfungen von EU-Vorgaben, das sogenannte „Gold-Plating“, zu verzichten. Auch das Vergaberecht wurde für eine bessere Anwenderfreundlichkeit gestrafft. Zuletzt wurden über das Gesetz jährlich mehr als 200 Millionen Euro an Fördermitteln ausgeschüttet. Die Neufassung soll zeitnah in Kraft treten.














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