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Neuer Steuer-Bonus für Gewerkschaftsmitglieder ermöglicht Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen

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Neuer Steuer-Bonus für Gewerkschaftsmitglieder ermöglicht Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen
Symbolfoto ©jubu

Mitglieder von Gewerkschaften können in diesem Jahr erstmals von einem neuen Steuer-Bonus profitieren. Wie die IG BAU Nordbaden mitteilt, lassen sich je nach persönlichem Steuersatz zwischen 25 und 35 Prozent der gezahlten Gewerkschaftsbeiträge über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Die Regelung geht auf eine Einigung der Regierungskoalition aus Union und SPD zurück.

Wolfgang Kreis, Bezirksvorsitzender der IG BAU Nordbaden, bezeichnete die Neuerung als wichtigen Impuls für Arbeitnehmer im Rhein-Neckar-Kreis. Neben den steuerlichen Vorteilen verwies er zudem auf die Kernleistungen der Gewerkschaften, wie die Aushandlung von Löhnen, den Arbeitsschutz sowie den inkludierten Rechtsschutz. Ziel der Gesetzesänderung ist es, das Engagement in Arbeitnehmervertretungen finanziell zu entlasten. Weitere Informationen und Details zur Absetzbarkeit der Beiträge stellt der Deutsche Gewerkschaftsbund online bereit.

Redaktion
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