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Planungen für Hochwasserschutz zwischen Nußloch und Heidelberg sind rechtskräftig

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Planungen für Hochwasserschutz zwischen Nußloch und Heidelberg sind rechtskräftig
Leimbachabsturz in Nußloch (Blick in Fließrichtung) im Bereich der Massengasse; © Regierungspräsidium Karlsruhe

am Leimbach-Unterlauf

Das Großprojekt zum Hochwasserschutz am Leimbach hat eine weitere wichtige Hürde genommen. Wie das Regierungspräsidium Karlsruhe mitteilte, ist der Planfeststellungsbeschluss für den sogenannten Unterlauf nun bestandskräftig. Damit besteht Baurecht für einen rund sechs einhalb Kilometer langen Abschnitt zwischen dem Rückhaltebecken Nußloch und der Kirchheimer Mühle in Heidelberg.

Gesamtuebersicht Leimbach Hardtbach M1 5

Maßnahme 4 im Kontext der weiteren Maßnahmen am Leimbach;
© Regierungspräsidium Karlsruhe

Betroffen von der Maßnahme sind die Gemarkungen Nußloch, Leimen, Sandhausen und Heidelberg. Ziel des Ausbaus ist es, nicht nur den Schutz vor Fluten erheblich zu verbessern, sondern auch die Gewässerökologie aufzuwerten. So soll der Leimbach für die Bevölkerung attraktiver gestaltet und ökologisch im Sinne europäischer Richtlinien saniert werden. Bereits im Dezember war ein ähnlicher Beschluss für den Oberlauf rechtskräftig geworden. Das Regierungspräsidium kündigte an, das Projekt in den kommenden Jahren stetig voranzutreiben, wobei die Umsetzung schrittweise nach Maßgabe der finanziellen und personellen Ressourcen des Landes erfolgen soll.

Redaktion
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