Blaulicht

Rettungsgasse missachtet: Lebensgefährlich verletzter auf A6 musste warten

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A6 Bad Rappenau Nachbericht ©jubu
©JULIAN BUCHNER

Rücksichtslose Lkw-Fahrer behindern Rettungskräfte

Nach einem schweren Unfall auf der Autobahn 6 bei Bad Rappenau am frühen Dienstagmorgen bei dem ein Mensch lebensgefährlich verletzt wurde, wurde den Rettungskräften die Anfahrt zum Unfallort durch rücksichtslose Verkehrsteilnehmer erschwert. Nachdem sich gegen 4.45 Uhr der Unfall auf Höhe der Anschlussstelle Bad Rappenau ereignet hatte, mussten sich Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst ihren Weg zur Unfallstelle zum Teil regelrecht erkämpfen. In dem zwischenzeitlich bis zu 6,5 Kilometer langen Stau, welcher sich aufgrund der Vollsperrung gebildet hatte, stellten das größte Problem Sattelzüge dar, die auf dem rechten, mittleren und teilweise sogar auf dem linken Fahrstreifen standen.

Hierdurch wurde die Rettungsgasse stark verengt. Außerdem standen die Lkw fast ausnahmslos mittig auf ihren Fahrstreifen, anstatt sich möglichst weit rechts zu orientieren. Durch die eingesetzten Beamtinnen und Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Weinsberg wurden die Verstöße erhoben und Anzeigen gefertigt.

Den jeweiligen Verkehrsteilnehmern droht nun ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Der ADAC fasst die wichtigsten Fakten zum Bilden einer Rettungsgasse wie folgt zusammen: – Die Rettungsgasse muss nicht erst bei einem Stau gebildet werden, sondern schon, wenn der Verkehr anfängt zu stocken beziehungsweise Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Das gilt sowohl bei zwei-, als auch bei drei- und vierspurigen Autobahnen. Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, weicht immer nach links aus. Wer auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs ist, fährt nach rechts. – Grundsätzlich muss der Standstreifen frei bleiben. Ausnahmen sind, wenn die Polizei zum Befahren auffordert oder wenn aus Platzgründen keine Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden, ohne den Standstreifen zu benutzen. – Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Hilfsfahrzeuge sind zum Beispiel Feuerwehr- und Krankenwagen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge.

Befährt jemand unberechtigt die Rettungsgasse drohen 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. – Für Motorradfahrer gibt es keine Ausnahmeregelung. Sie dürfen weder durch die Rettungsgasse noch auf dem Standstreifen fahren.

Redaktion
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