Das Geld kommt künftig HIERüber
In einer Zeit, in der das Bankkonto und die digitale Überweisung zum Standard gehören, gibt es in Deutschland immer noch eine beträchtliche Zahl von Menschen, die ihre Sozialleistungen – sei es Arbeitslosengeld oder Bürgergeld – nicht per Überweisung erhalten können oder wollen. Bisher mussten rund 8.000 Kundinnen und Kunden der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Jobcenter auf die umständliche Scheckeinlösung in den Filialen der Postbank zurückgreifen.
Doch dieses traditionelle Auszahlungsverfahren gehört bald der Vergangenheit an! Die BA führt ab dem 1. Januar 2026 im Einzelfall die Bezahlkarte ein und ersetzt damit den bisherigen Scheck. Die Regelung ist zunächst auf ein Jahr befristet.
Das Ende der Scheck-Ära: Warum die Bezahlkarte kommt
Die Umstellung betrifft alle Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter, die aus verschiedenen Gründen kein eigenes Bankkonto besitzen oder ausdrücklich wünschen, ihre Leistungen nicht als Überweisung zu erhalten. Diese Menschen sind auf einen alternativen Zahlungsweg angewiesen.
Das neue Verfahren im Überblick:
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Ausgabe: Die Arbeitsagenturen und Jobcenter händigen die Bezahlkarten einmalig an die betroffenen Kundinnen und Kunden aus.
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Aufladung: Danach werden die Karten monatlich mit der individuell zustehenden Sozialleistung (wie Bürgergeld oder Arbeitslosengeld) aufgeladen.
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Start: Die Umstellung beginnt am 1. Januar 2026.
Diskriminierungsfrei und universell nutzbar: Das kann die neue Karte
Die Bundesagentur für Arbeit legt Wert auf eine diskriminierungsfreie Gestaltung des neuen Zahlungsmittels. Die Bezahlkarte ist im Design unauffällig und unterscheidet sich auf den ersten Blick nicht von anderen regulären Bankkarten.
Die Funktionen:
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Akzeptanz: Die Bezahlkarte funktioniert überall, wo Visakarten akzeptiert werden.
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Nutzung: Wie mit einer regulären Bankkarte können Einkäufe in zahlreichen Geschäften, Online-Shops und auch an Geldautomaten getätigt werden. Sie ermöglicht sowohl das Bezahlen von Einkäufen als auch das Abheben von Bargeld.
Die Einführung der Bezahlkarte soll das bisherige, oft aufwendige und zeitintensive Scheckverfahren ersetzen und den betroffenen 8.000 Personen einen einfacheren und moderneren Zugang zu ihren Sozialleistungen ermöglichen.
Wichtig: Wer ist NICHT betroffen?
Die Einzelfalllösung gilt ausschließlich für die rund 8.000 Kundinnen und Kunden ohne eigenes Konto.
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Keine Änderung für die Mehrheit: Für die überwiegende Mehrheit der Kundinnen und Kunden, die ihre Leistungen bereits per Überweisung aufs Konto erhalten, ändert sich nichts.
Die betroffenen Personen wurden bereits über die Einstellung des bisherigen Scheckverfahrens informiert. Detaillierte Informationen zu den neuen Bezahlkarten werden in Kürze von den Arbeitsagenturen und Jobcentern bereitgestellt.











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