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Rhein-Neckar-Kreis lockert Auflagen zur Afrikanischen Schweinepest

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Rhein-Neckar-Kreis lockert Auflagen zur Afrikanischen Schweinepest
©JUBU

Aufgrund einer aktuell stabilen Lage bei der Afrikanischen Schweinepest gibt es für Landwirte im Rhein-Neckar-Kreis Erleichterungen bei der Ernte. Wie das Veterinäramt mitteilte, gilt seit Dienstag eine neue Allgemeinverfügung für Flächen in der Sperrzone zwei. Demnach entfallen die bislang vorgeschriebenen Drohnenbefliegungen vor Erntearbeiten sowie die anschließende Meldepflicht an die Behörden.

Strengere Hygieneregeln für die Verwendung von Erntegut in Schweinehaltungsbetrieben bleiben jedoch weiterhin bestehen. Zudem appelliert das Veterinäramt eindringlich an alle Landwirte, Tore in den Schutzfechten stets geschlossen zu halten, um eine Ausbreitung der Seuche durch Wildschweine zu verhindern.

Redaktion
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