Das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat angesichts der anhaltenden Trockenheit auf die geltenden Einschränkungen bei der Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen hingewiesen. Wie die Behörde mitteilte, führen hohe Temperaturen und geringe Pegelstände zu erheblichem Sauerstoffmangel und belasten die heimische Tier- und Pflanzenwelt schwer.
Da im gesamten Kreisgebiet Niedrigwasser herrscht, ist das Abpumpen von Wasser sowohl für Privatpersonen als auch für die Land- und Forstwirtschaft untersagt. Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen bleibt gestattet, das Aufstauen von Wasserläufen ist verboten. Das Landratsamt appellierte zudem an alle Inhaber von Entnahmegenehmigungen, diese bis zu einer deutlichen Entspannung der Wetterlage möglichst nicht zu nutzen.
Eine landesweite Übersicht über Niedrigwasser und Wassermangel bietet übrigens das Niedrigwasser-Informationszentrum der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Es ist unter https://niz.baden-wuerttemberg.de abrufbar.








Rückmeldung an den Autor?