Erhöhung der Aufwandsentschädigungen
Die Anpassungen variieren je nach Spielklasse und betragen durchschnittlich 18 Prozent im Vergleich zu den letzten Anpassungen für die Saison 2019/20. Die genauen neuen Sätze sind auf den Websites der Verbände einzusehen.
Hintergrund und Ziel der Anpassungen
Angesichts eines Anstiegs des allgemeinen Verbraucher-Preisindex um ca. 17 Prozent zwischen Juli 2019 und Oktober 2023 war eine Anpassung dringend geboten. Die Erhöhungen sollen auch als Anerkennung der Arbeit der Schiedsrichter unter oft schwierigen Bedingungen verstanden werden, die einen geordneten Spielbetrieb erst ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Vereine, die ebenfalls von der Preisentwicklung betroffen sind, nicht übermäßig belastet werden.
Regelmäßige Überprüfung der Entschädigungen
Die Verbände haben zudem beschlossen, künftig alle drei Jahre zu prüfen, ob eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung oder anderer Entwicklungen erforderlich ist.
Einheitliche Regelungen für alle Vereine
Die einheitlichen Beschlüsse der drei Verbände gewährleisten gleiche Bedingungen für alle Fußballvereine in Baden-Württemberg. Damit liegt die Aufwandsentschädigung für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter im obersten Bereich im bundesweiten Vergleich.
Stellungnahme des bfv-Vizepräsidenten Spielbetrieb
Rüdiger Heiß, Vizepräsident Spielbetrieb des bfv, betonte die Bedeutung der Maßnahme als Wertschätzung gegenüber den Schiedsrichtern. Es sei wichtig, geeignete Rahmenbedingungen für deren ehrenamtliches Engagement zu schaffen, was durch die gemeinsame Entscheidung der Verbände ermöglicht wurde.
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