Weitere ASP-Fälle festgestellt – Sperrzonen bleiben bestehen
Im Rhein-Neckar-Kreis sowie in angrenzenden Regionen wurden weitere Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgestellt. Betroffen sind unter anderem der hessische Kreis Bergstraße und die Gemarkung der Stadt Mannheim. In Reaktion darauf setzt der Rhein-Neckar-Kreis die bereits laufenden Schutz- und Eindämmungsmaßnahmen fort.
Zaunbau und Bejagung zur Eindämmung der Seuche
Derzeit wird ein Festzaun entlang des Mühlwegs in Hemsbach errichtet, der an der Balzenbacher Straße an den hessischen Schutzzaun anschließen soll. Ziel ist es, einen abgegrenzten Bereich zu schaffen, in dem eine intensivierte Bejagung des Wildschweinbestands erfolgen kann. Auch der bestehende Elektrozaun an der B 38/K 4229 bei Weinheim-Sulzbach wird durch einen Festzaun ersetzt.
Viehgitter in Betrieb genommen
Zur weiteren Sicherung wurden erste Viehgitter installiert, die von Fahrzeugen durchfahren werden können, jedoch für Tiere eine Barriere darstellen. Diese Maßnahme ersetzt das manuelle Öffnen und Schließen von Toren. Standorte der neuen Viehgitter befinden sich nördlich der L 3310 bei Hemsbach sowie an Unterführungen der A5 bei der Weschnitz.
Anpassungen bei Sperrzonen und Auflagen
Das bisherige Kerngebiet westlich der A5 bei Laudenbach, Hemsbach und Weinheim-Sulzbach wird aufgehoben. Damit entfällt dort auch das Jagdverbot, um eine gezielte Reduzierung des Wildschweinbestands zu ermöglichen. Die Sperrzonen I und II bleiben bestehen. In Sperrzone II wurde die Leinenpflicht für Hunde auf Waldgebiete und Wingertflächen beschränkt. Für landwirtschaftliche Erntemaßnahmen gilt künftig nur noch eine Anzeigepflicht anstelle einer Genehmigungspflicht.
Inkrafttreten der neuen Regelungen
Die neuen Allgemeinverfügungen wurden auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht und treten am 17. April 2025 in Kraft. Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest stellt der Rhein-Neckar-Kreis unter www.rhein-neckar-kreis.de/asp bereit.
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