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Schweinepest-Alarm: Rhein-Neckar-Kreis zieht neue Zäune hoch

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Schweinepest-Alarm: Rhein-Neckar-Kreis zieht neue Zäune hoch
Auch Viehgitter (hier an der L 3110 bei Hemsbach an der Zufahrt zum Wasserwerk) sind ein Baustein im Kampf gegen die ASP. Sie sorgen dafür, dass größere Tiere wie Wildschweine nicht queren, Fahrzeuge aber problemlos passieren können. Durch die Viehgitter wird das Öffnen und Schließen von Toren entlang der bestehenden Zauntrassen obsolet. ©LRA

Weitere ASP-Fälle festgestellt – Sperrzonen bleiben bestehen

Im Rhein-Neckar-Kreis sowie in angrenzenden Regionen wurden weitere Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgestellt. Betroffen sind unter anderem der hessische Kreis Bergstraße und die Gemarkung der Stadt Mannheim. In Reaktion darauf setzt der Rhein-Neckar-Kreis die bereits laufenden Schutz- und Eindämmungsmaßnahmen fort.

Zaunbau und Bejagung zur Eindämmung der Seuche

Derzeit wird ein Festzaun entlang des Mühlwegs in Hemsbach errichtet, der an der Balzenbacher Straße an den hessischen Schutzzaun anschließen soll. Ziel ist es, einen abgegrenzten Bereich zu schaffen, in dem eine intensivierte Bejagung des Wildschweinbestands erfolgen kann. Auch der bestehende Elektrozaun an der B 38/K 4229 bei Weinheim-Sulzbach wird durch einen Festzaun ersetzt.

Viehgitter in Betrieb genommen

Zur weiteren Sicherung wurden erste Viehgitter installiert, die von Fahrzeugen durchfahren werden können, jedoch für Tiere eine Barriere darstellen. Diese Maßnahme ersetzt das manuelle Öffnen und Schließen von Toren. Standorte der neuen Viehgitter befinden sich nördlich der L 3310 bei Hemsbach sowie an Unterführungen der A5 bei der Weschnitz.

Anpassungen bei Sperrzonen und Auflagen

Das bisherige Kerngebiet westlich der A5 bei Laudenbach, Hemsbach und Weinheim-Sulzbach wird aufgehoben. Damit entfällt dort auch das Jagdverbot, um eine gezielte Reduzierung des Wildschweinbestands zu ermöglichen. Die Sperrzonen I und II bleiben bestehen. In Sperrzone II wurde die Leinenpflicht für Hunde auf Waldgebiete und Wingertflächen beschränkt. Für landwirtschaftliche Erntemaßnahmen gilt künftig nur noch eine Anzeigepflicht anstelle einer Genehmigungspflicht.

Inkrafttreten der neuen Regelungen

Die neuen Allgemeinverfügungen wurden auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht und treten am 17. April 2025 in Kraft. Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest stellt der Rhein-Neckar-Kreis unter www.rhein-neckar-kreis.de/asp bereit.

Redaktion
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