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Sinsheim: Lokale und Shisha-Bars unter die Lupe genommen

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Auch gegen Ende des Jahres lassen die Bemühung der Kooperationspartner für „Sicher ins Sinsheim“ nicht nach:

So wurden am Donnerstag, den 17.11.2022, mit Unterstützung des Veterinäramtes mehrere Gaststätten im innerstädtischen Bereich gründlichen Kontrollen unterzogen. Bei allen sieben kontrollierten Bars, Cafés und Lokalen wurden dabei Verstöße gegen geltendes Gaststättenrecht festgestellt und zur Anzeige gebracht. Zudem ergaben sich in einer Lokalität Hinweise auf illegales Glückspiel, sowie widerrechtlich aufgestellte Glückspielgeräte und Wettterminals. Die Ermittlungen wurden noch am Abend des Kontrollgangs eingeleitet und von den Spezialisten der Abteilung Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums übernommen.

Am vergangen Freitag, den 25.11.2022, kontrollierte das Hauptzollamt Karlsruhe gemeinsam mit der Stadt Sinsheim und dem Polizeirevier Sinsheim insgesamt vier Shisha-Bars in der Innenstadt, im Gewerbegebiet und im Ortsteil Steinsfurt. Bereits in der Vergangenheit wurden in diesem Bereich nicht unerhebliche Verstöße festgestellt, was umfangreiche und fortgesetzte Kontrollmaßnahmen der eng zusammenarbeitenden Sicherheitsbehörden forderte.

Mit mehr als 30 Einsatzkräften von Polizei und Zoll, arbeiteten Vertreter der Stadt Sinsheim aus der Gewerbe- Gaststättenbehörde und der Feuerwehr gemeinsam mit dem Ziel der Bekämpfung der Schwarzarbeit, der illegalen Beschäftigung sowie die Überprüfung der Einhaltung der Steuergesetze, des Jugendschutzes, des Gewerberechts, des Baurechts sowie des Brandschutzes.

Insgesamt wurden 500 Gramm Shisha-Tabak und mehrere leere Tabakdosen aufgrund des Verdachts steuerrechtlicher Verstöße von den Zollbeamten sichergestellt. Zudem ergab sich in einer der Lokalitäten ein Meldeverstoß. Der Stadtbrandmeister musste in zwei von vier Kontrollörtlichkeiten Verstöße, wie abgelaufene oder nicht vorhandene Feuerlöscher oder defekte oder ebenfalls nicht vorgehaltene CO2-Melder feststellen. Ebenfalls in zwei von vier Gaststätten musste das Gewerbeamt verschiedenste Feststellungen machen, die zur Anzeige gelangten. Dies ging beispielsweise von fehlenden Kennzeichnungen, über nicht gekennzeichnete Rettungsweg und überfällige Prüfung von Geldspielgeräten bis zu diversen Hygienemängeln

Deutlich weniger Verstöße und geringere Sicherstellungsmengen an Tabak lassen sich nach Meinung der Kooperationspartner auf den anhaltenden und hohen Kontrolldruck der Vergangenheit zurückführen. Die Anzahl der erheblichen Verstöße konnte hierdurch deutlich gesenkt werden. Auch zukünftig sollen die Bemühungen aufrechterhalten und die gemeinsamen Kontrollmaßnahmen intensiv im Rahmen der Konzeption „Sicher in Sinsheim“ fortgesetzt werden.

Über die Verhängung von Bußgelder und weiterer gewerbe- und gaststättenrechtlicher Schritte wird die Stadtverwaltung Sinsheim entscheiden. Die Ermittlungen im Rahmen der eingeleiteten Strafverfahren dauern weiter an.

Quelle: Polizeipräsidium Mannheim

Redaktion
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