Fördersätze für Wiederaufforstung steigen – Anträge ab sofort möglich
Das Kreisforstamt informiert, dass die Fördersätze für Wiederaufforstungsmaßnahmen im Wald aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels gestiegen sind. Waldbesitzende, die aufgrund von Dürreschäden, Sturmwürfen oder Borkenkäferbefall größere Freiflächen in ihren Wäldern aufweisen, sind gesetzlich verpflichtet, diese Flächen wieder aufzuforsten. Das Land Baden-Württemberg und der Bund unterstützen diese Maßnahmen finanziell, unter bestimmten Voraussetzungen.
Im Vergleich zum Vorjahr wurden die Fördersätze erhöht. Waldbesitzende aus dem Kleinprivatwald (bis 20 Hektar) erhalten nun 2,20 Euro pro gepflanztem Baum anstelle von 1,60 Euro. Auch die Pauschale für biologisch abbaubare Wuchshüllen wurde von 1,70 auf 3,40 Euro angehoben. Anträge für die Förderungen können ab sofort über das Kreisforstamt gestellt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens eine Fläche von 0,1 Hektar aufgeforstet wird. Für den Kleinprivatwald gilt eine Bagatellgrenze von 250 Euro.
Die Anpflanzungen müssen zu mindestens 40 Prozent aus Laubhölzern bestehen. Nicht heimische Baumarten wie Roteiche oder Douglasie dürfen maximal 49 Prozent ausmachen.
Bei Fragen zur Baumartenwahl und zu den Bedingungen, die mit der Förderung verbunden sind, stehen die jeweils zuständigen Forstrevierleitungen sowie Ulrike Riedl im Kreisforstamt unter der Telefonnummer 06221/522-7633 oder per E-Mail (u.riedl@rhein-neckar-kreis.de) zur Verfügung.
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