Leben

Sperrmüll- und Altholzabfuhr im Rhein-Neckar-Kreis: AVR Kommunal warnt vor Fehlern bei der Bereitstellung

0
Sperrmüll- und Altholzabfuhr im Rhein-Neckar-Kreis: AVR Kommunal warnt vor Fehlern bei der Bereitstellung
Die AVR Kommunal bittet bei der Sperrmüll- und Altholzabfuhr um die korrekte und getrennte Bereitstellung von Sperrmüll und Altholz. ©AVR

Verzögerungen bei den Abfuhrtouren, blockierte Ladeflächen und Gegenstände, die am Straßenrand zurückbleiben müssen: Das kommunale Entsorgungsunternehmen AVR Kommunal verzeichnet aktuell eine Häufung von falsch bereitgestelltem Sperrmüll und Altholz im Kreisgebiet. Um einen reibungslosen Ablauf der Müllabfuhr zu gewährleisten und Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, informiert das Entsorgungsunternehmen über die wichtigsten Bereitstellungsregeln und klärt über typische Missverständnisse auf.

Die häufigsten Fehler: Fehlende Trennung und verbotene Abfälle

Das größte Problem für die Müllwerker vor Ort ist das Vermischen verschiedener Abfallarten. Häufig werden Sperrmüll und Altholz auf einem gemeinsamen Haufen abgelegt, obwohl diese Fraktionen getrennt verladen und verwertet werden.

Zudem finden sich an den Abholtagen immer wieder Gegenstände an den Straßenrändern, die von der regulären Sperrmüllsammlung strikt ausgeschlossen sind:

  • Elektrogeräte und Metallschrott: Müssen über gesonderte Sammlungen angemeldet werden.

  • Befüllte Kartons und Säcke: Hausmüll oder Kleinteile in Kisten/Säcken werden nicht mitgenommen.

  • Verpackungsmaterialien: Gehören in die Grüne Tonne plus.

  • Renovierungs- und Bauabfälle: Zählen zum Bauschutt und müssen separat entsorgt werden.

  • Gefährliche Stoffe: Schadstoffe wie Lacke, Farben oder Chemikalien sind am Schadstoffmobil der AVR Kommunal abzugeben.

Was gehört wohin? Sperrmüll vs. Altholz richtig unterscheiden

Für eine korrekte Abholung müssen die Gegenstände am vereinbarten Bereitstellungsort deutlich erkennbar getrennt nebeneinander platziert werden.

┌──────────────────────────────┬──────────────────────────────┐
│ SPERRMÜLL (Restlicher Hausrat)│ ALTHOLZ (Innenbereich)       │
├──────────────────────────────┼──────────────────────────────┤
│ • Matratzen & Lattenroste    │ • Holzschränke, Tische, Stühle│
│ • Polstermöbel & Sofas       │ • Span- & Arbeitsplatten     │
│ • Sperrige Koffer & Teppiche │ • Holzregale & Bettgestelle  │
│ • Große Kunststoffteile      │ • Unbehandeltes Innenholz    │
└──────────────────────────────┴──────────────────────────────┘

Maße, Gewicht und Höchstmengen für die Abholung

Damit die Ladekräfte die Gegenstände gefahrlos heben und im Müllfahrzeug verstauen können, gelten strenge Obergrenzen für Volumen und Gewicht:

  • Maximalgewicht: Einzelne Gegenstände dürfen höchstens 50 Kilogramm wiegen.

  • Maximallänge: Kein Teil darf länger als 2,00 Meter sein.

  • Gesamtvolumen: Pro Abholauftrag können maximal vier Kubikmeter Abfall bereitgestellt werden.

Was passiert mit Außenholz und Glasmöbeln?

Gartenmöbel aus Holz, Zäune, Terrassendielen oder imprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich sowie Glasmöbel werden im Rahmen der Straßensammlung nicht abtransportiert. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können diese Materialien jedoch eigenständig auf den Wertstoffhöfen und AVR-Anlagen in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg anliefern.

Uhrzeit und Anmeldung: So klappt die Abholung auf Abruf

Die Bereitstellung muss am bestätigten Abholtag spätestens um 06:00 Uhr morgens an einem gut einsehbaren und für das Entsorgungsfahrzeug frei zugänglichen Straßenrand erfolgen.

Die Beauftragung der Abfuhr erfolgt online über das Serviceportal der AVR Kommunal unter dem Menüpunkt „Onlineauftrag – Abholung auf Abruf“. Detaillierte Merkblätter und Informationen stehen hier zur Verfügung.

Die Bereitstellungsregeln im Überblick

Vorgabe / Kriterium Regelung & Grenzwert Wichtige Hinweise
Bereitstellungszeit Am Abholtag bis 06:00 Uhr morgens Gut zugänglich am Fahrbahnrand platzieren
Höchstmenge Maximal 4 m³ pro Auftrag Größere Mengen müssen geteilt werden
Einzelmaße & Gewicht Max. 2,00 m Länge / Max. 50 kg Sperrige Teile ggf. zerlegen
Sortierpflicht Sperrmüll und Altholz strikt trennen Deutlich getrennt nebeneinander aufstellen
Ausgeschlossene Abfälle Außenholz, Glasmöbel, Bauschutt, Elektro Selbstanlieferung in Sinsheim, Wiesloch etc.
Online-Anmeldung Über www.avr-kommunal.de Formular „Abholung auf Abruf“ nutzen
Redaktion
Senden Sie uns Ihren Beitrag oder Veranstaltungshinweis mit Klick auf den Button gerne zu.

Rückmeldung an den Autor?

Fehler entdeckt? Feedback? Jederzeit gerne per Mail oder telefonisch.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu Leben