Es ist ein bürokratischer Mega-Akt, der bis 2033 alle deutschen Autofahrer betrifft: Der Pflichtumtausch des alten Führerscheins in das neue, befristete EU-Kartenformat. Doch für eine ganz bestimmte Gruppe von Fahrern wird die Zeit jetzt extrem knapp!
Die Frist für die nächste Welle des Pflichtumtauschs rückt unaufhaltsam näher. Wer jetzt nicht handelt, riskiert bei der nächsten Polizeikontrolle ein Verwarngeld.
Wer ist jetzt akut betroffen? Es geht um alle Inhaber eines Kartenführerscheins, der in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurde!
Bis dann muss getauscht werden
Die Umtauschpflicht betrifft alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Ziel ist es, Fälschungen zu erschweren und die Dokumente durch regelmäßige Aktualisierung (alle 15 Jahre) auf den neuesten Stand zu bringen.
Wichtig: Es wird nur das Dokument getauscht. Ihre Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert gültig.
Der Ablauf erfolgt gestaffelt nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Hier die Fristen für die Inhaber des Kartenführerscheins (ausgestellt ab dem 1. Januar 1999):
| Ausstellungsjahr | Frist zum Umtausch |
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 ⚠️ |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Achtung, Rentner! Sonderregelungen beachten!
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen sich den Stress der Staffelung nicht antun. Sie müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsdatum erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Jetzt handeln: So bekommen Sie den neuen EU-Führerschein
Wer zu den aktuell Betroffenen gehört (Ausstellungsjahr 1999–2001), sollte sofort einen Termin vereinbaren, da die Frist am 19. Januar 2026 abläuft. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute, um lange Wartezeiten zu vermeiden!
1. Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle.
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Tipp für den Rhein-Neckar-Kreis: Bei den Fahrerlaubnisstellen in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch ist dies online möglich unter: www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch
2. Unterlagen bereitlegen
Für den Umtausch benötigen Sie folgende Dokumente:
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Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
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Ihren „alten“ Führerschein.
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Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform).
3. Kosten und Dauer
Der neue Führerschein wird direkt bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und Ihnen zugesandt.
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Kosten: Die Gebühr beträgt inklusive Versandkosten 32,90 Euro.
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Dauer: Die Fertigungsdauer beträgt in der Regel ca. zwei bis drei Wochen.
Der erste Blick: Wo steht das Ausstellungsdatum?
Um zu prüfen, ob Sie betroffen sind, schauen Sie auf Ihren aktuellen Kartenführerschein. Das maßgebliche Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite im Feld 4a (siehe Abbildung Bundesdruckerei).
Handeln Sie jetzt, um teure Verwarngelder zu vermeiden und mit einem aktualisierten, 15 Jahre gültigen EU-Führerschein sicher durchzustarten! Weitere Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link der Fahrerlaubnisstelle.














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