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Toto-Lotto-Gelder: Mehr Mittel für Gemeinnützigkeit und Katastrophenhilfe

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Toto-Lotto-Gelder: Mehr Mittel für Gemeinnützigkeit und Katastrophenhilfe
Symbolfoto ©jubu

Stuttgart. Ab 2026 stehen jährlich 28 Millionen Euro mehr aus Toto-Lotto-Einnahmen für gemeinnützige Zwecke in Baden-Württemberg zur Verfügung. Dies teilten die finanzpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen, Dr. Markus Rösler (Grüne) und Dr. Albrecht Schütte (CDU), mit. Die Zweckbindung der Mittel wird dabei erstmals seit über 30 Jahren umfassend reformiert.

Lotto-Millionen für gute Zwecke

Neben den bisherigen Förderbereichen Sport, Kultur, Denkmalschutz und Soziales kommen mit der Neuregelung zwei zusätzliche Empfänger hinzu: der Naturschutz sowie die Lebensrettung und Katastrophenhilfe. Bereits 2025 werden die Mittel um 20 Millionen Euro erhöht, bevor sie ab 2026 die volle Höhe erreichen.

„Mit sieben Millionen Euro im Jahr 2025 und insgesamt zwölf Millionen Euro ab 2026 stärken wir gezielt den Naturschutz. Die Mittel sollen insbesondere Naturschutzzentren, Wald- und Naturkindergärten sowie Bildungsprojekte in Zusammenarbeit mit Naturparken, Biosphärengebieten und dem Nationalpark zugutekommen“, erläutert Rösler. Ein zentrales Anliegen sei es, durch Bildung und Praxis das Bewusstsein für den Naturschutz zu fördern.

Rettungskräfte gestärkt

Schütte betont die Bedeutung der neuen Förderung für den Bereich der Lebensrettung und Katastrophenhilfe. „Ab 2025 gehen fünf Millionen Euro, ab 2026 dann sieben Millionen Euro an Organisationen wie die DLRG, Bergwachten, Höhlenrettung, psychosoziale Notfallversorgung und die ‚Helfer-vor-Ort‘-Gruppen.“ Damit werde ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung ehrenamtlicher Hilfsdienste geleistet.

Weitere Mittel werden für bestehende Förderbereiche aufgestockt. Die Suchtprävention erhält drei Millionen Euro zusätzlich und steigt damit auf 17,8 Millionen Euro. Für die Denkmalpflege sind zwei Millionen Euro mehr ab 2025 und drei Millionen Euro ab 2026 vorgesehen. Diese Mittel sollen der Erhaltung historischer Gebäude, der Förderung von UNESCO-Welterbestätten und dem Sonderprogramm „Wohnen im Denkmal“ zugutekommen.

Auch Kunst- und Kulturschaffende profitieren von der Neuregelung. Drei Millionen Euro pro Jahr werden zusätzlich bereitgestellt, wovon insbesondere Privattheater und Festspiele in verschiedenen Regionen des Landes profitieren sollen.

Die Entscheidung der Landesregierung wird von den Verantwortlichen als wichtiger Schritt gewertet, um zentrale gesellschaftliche Bereiche nachhaltig zu stärken. Die Reform soll nicht nur bestehende Programme absichern, sondern auch neue Schwerpunkte setzen, die an aktuelle Herausforderungen angepasst sind.

Redaktion
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