Würdige Beisetzung für stillgeborene Kinder im „Garten der Schmetterlingskinder“ in Sinsheim
Die Stadt Sinsheim bietet mit dem „Garten der Schmetterlingskinder“ seit vielen Jahren einen Ort des stillen Gedenkens für Eltern, die ein stillgeborenes Kind verloren haben. Dieser Garten soll den betroffenen Familien einen würdigen Ort zur Beisetzung ihrer Kinder und einen Platz für die Trauerverarbeitung bieten. Das Projekt hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Eltern eine Möglichkeit zu bieten, ihre verstorbenen Kinder zu betrauern und ihnen einen symbolischen Ort der Erinnerung zu geben.
Wichtigkeit der Beisetzung für die Trauerverarbeitung
Seelsorger, die mit betroffenen Eltern arbeiten, betonen, wie wichtig es für die Trauerbewältigung ist, auch die stillgeborenen Kinder, die meist nicht bestattungspflichtig sind, beizusetzen. Vor der Einrichtung des „Garten der Schmetterlingskinder“ gab es keinen speziellen Ort, an dem Eltern ihre Trauer in dieser besonderen Situation ausdrücken konnten. Im Rahmen des Projekts haben Eltern zweimal im Jahr die Gelegenheit, an einem Trauergottesdienst teilzunehmen und ihre Kinder auf dem Friedhof in Sinsheim beizusetzen.
Einladung zur nächsten Trauerfeier
Die nächste Trauerfeier mit anschließender Beisetzung der stillgeborenen Kinder im „Garten der Schmetterlingskinder“ findet am 4. April 2025 um 15:00 Uhr in der Aussegnungshalle auf dem Friedhof in Sinsheim statt. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Ich trage Dich in meinem Herzen“. Auch die Bürgerschaft ist herzlich eingeladen, an dieser Zeremonie teilzunehmen. Die Friedhofsverwaltung hebt hervor, wie wichtig es ist, der Trauer einen Raum zu geben und bedankt sich bei allen, die das Projekt unterstützen.
Spenden für die nachhaltige Fortführung des Projekts
Das Projekt wird durch zahlreiche ehrenamtliche Helfer sowie durch Geld- und Sachspenden unterstützt, die sicherstellen, dass die Beisetzungen im „Garten der Schmetterlingskinder“ weiterhin kostenfrei angeboten werden können. Um die nachhaltige Fortführung des Projekts zu gewährleisten, sind die Initiatoren weiterhin auf Spenden angewiesen. Diese können unter der Bankverbindung Sparkasse Kraichgau, IBAN: DE82 6635 0036 0021 0010 79, BIC: BRUSDE66XXX, mit dem Verwendungszweck „Garten der Schmetterlingskinder“ geleistet werden. Spender werden gebeten, ihre Anschrift anzugeben, damit eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann.
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