Wer ein Unternehmen in Dänemark gründen möchte, steht früh vor einer wichtigen Entscheidung: Welche Rechtsform ist die richtige für mein Vorhaben? Die Wahl der Unternehmensform hat weitreichende Folgen – sie beeinflusst nicht nur die steuerliche Behandlung und Haftung, sondern auch die Buchführungspflichten, die Gründungskosten und das öffentliche Auftreten. Dänemark bietet eine Reihe klar definierter Rechtsformen, die sich sowohl für Einzelgründer als auch für Teams oder Kapitalgesellschaften eignen. In diesem Artikel stellen wir die wichtigsten Unternehmensformen in Dänemark vor, erklären ihre Besonderheiten und helfen Ihnen, die passende Struktur für Ihr Business zu finden.
Enkeltmandsvirksomhed – Das dänische Einzelunternehmen
Die Enkeltmandsvirksomhed ist die einfachste und schnellste Form, ein Unternehmen in Dänemark zu gründen. Sie eignet sich besonders für Einzelpersonen, Freiberufler oder Selbstständige, die ohne Partner oder hohe Anfangsinvestitionen starten wollen.
Charakteristisch für das Einzelunternehmen ist:
- Keine Mindestkapitaleinlage
- Einfache Registrierung über virk.dk
- Der Unternehmer haftet persönlich und unbeschränkt
Die Buchführungspflichten sind vergleichsweise gering, und es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses, solange bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Allerdings haftet der Unternehmer mit seinem gesamten privaten Vermögen, was ein gewisses Risiko mit sich bringt – besonders bei größeren oder risikobehafteten Projekten.
Interessentskab (I/S) – Die dänische Personengesellschaft
Die Interessentskab (I/S) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, vergleichbar mit der deutschen GbR. Sie wird von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet, die gemeinsam haften.
Wesentliche Merkmale der I/S:
- Keine Kapitalanforderung
- Gründung durch zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen
- Unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter
Ein Gesellschaftsvertrag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen, um Rechte und Pflichten klar zu regeln. Die I/S eignet sich für kleinere Partnerschaften, z. B. in der Kreativwirtschaft oder bei familiären Betrieben. Für größere oder wachstumsorientierte Unternehmen ist diese Rechtsform aufgrund der Haftungsstruktur eher ungeeignet.
Anpartsselskab (ApS) – Die dänische GmbH
Das Anpartsselskab (ApS) ist die dänische Variante der GmbH und zählt zu den beliebtesten Rechtsformen für kleine und mittlere Unternehmen. Es handelt sich um eine eigenständige juristische Person mit beschränkter Haftung.
Typische Eigenschaften des ApS:
- Mindestkapital: 40.000 DKK
- Haftung nur in Höhe des Gesellschaftsvermögens
- Pflicht zur Buchführung und Jahresabschluss
- Ein oder mehrere Gesellschafter möglich
Das ApS kann von natürlichen und juristischen Personen gegründet werden. Die Gründung erfolgt vollständig digital über virk.dk. Ein Vorteil dieser Rechtsform ist die professionelle Außenwirkung, besonders im internationalen Geschäft. Durch die Haftungsbeschränkung ist das Risiko für die Gesellschafter begrenzt – ein entscheidender Vorteil gegenüber dem Einzelunternehmen.
Aktieselskab (A/S) – Die dänische Aktiengesellschaft
Die Aktieselskab (A/S) ist eine Kapitalgesellschaft, die sich insbesondere für große Unternehmen mit vielen Investoren oder Expansionsplänen eignet. Sie ist vergleichbar mit einer deutschen AG.
Wichtige Eckdaten zur A/S:
- Mindestkapital: 400.000 DKK
- Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
- Verpflichtende Struktur mit Vorstand und Aufsichtsrat
- Jahresabschluss mit Prüfpflicht
Die Gründung einer A/S ist komplexer und aufwendiger als bei einem ApS. Sie eignet sich für Unternehmen, die Investoren ansprechen, Kredite aufnehmen oder an die Börse gehen möchten. Aufgrund der höheren Anforderungen ist die A/S für kleinere Gründungen in der Regel nicht die erste Wahl.
Filialbetrieb – Die Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens
Ausländische Unternehmen können in Dänemark auch eine Filiale (Filial af udenlandsk selskab) registrieren. Diese Form eignet sich, wenn ein bereits bestehendes Unternehmen Dänemark geschäftlich tätig werden möchte, ohne eine eigenständige Gesellschaft zu gründen.
Merkmale des Filialbetriebs:
- Keine eigenständige juristische Person
- Rechtlich und finanziell an das Mutterunternehmen gebunden
- Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister
- Buchführungspflicht nach dänischem Recht
Die Filiale muss eine dänische Adresse haben und wird über virk.dk registriert. Obwohl keine Kapitaleinlage notwendig ist, sind die administrativen Anforderungen ähnlich wie bei einem ApS – inklusive Jahresabschluss und Steuerpflicht in Dänemark.
SMBA – Unternehmen mit beschränkter Haftung ohne Stammkapital
Das Selskab med begrænset ansvar (SMBA) war lange Zeit eine beliebte Rechtsform, da es keine Mindesteinlage erforderte. Inzwischen wurde diese Form jedoch stark eingeschränkt und kann heute nur noch in bestimmten Fällen gegründet werden – etwa als Genossenschaft oder im sozialen Sektor.
Für klassische Start-ups oder kommerzielle Vorhaben ist das SMBA nicht mehr relevant. Die ApS bietet eine vergleichbare Haftungsbeschränkung mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen.
Wahl der passenden Rechtsform – Worauf es ankommt
Bei der Entscheidung für eine Unternehmensform in Dänemark sollten Sie mehrere Faktoren berücksichtigen:
- Haftungsrisiko: Wer persönlich haften möchte oder kann, für den kann das Einzelunternehmen genügen. Wer Risiko minimieren möchte, sollte eine Kapitalgesellschaft wählen.
- Kapitalverfügbarkeit: Ein ApS erfordert 40.000 DKK Startkapital – diese Summe sollte eingeplant werden.
- Zukunftsperspektiven: Planen Sie zu wachsen, Mitarbeiter einzustellen oder Investoren zu gewinnen? Dann bietet das ApS mehr Flexibilität und Seriosität.
- Verwaltungsaufwand: Einzelunternehmen und I/S sind einfacher zu führen, ApS und A/S erfordern mehr Dokumentation und formale Prozesse.
Es empfiehlt sich, im Vorfeld steuerliche und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen – gerade für ausländische Gründer, die sich mit dem dänischen System noch nicht auskennen.







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