Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat vor dem Landgericht Köln einen Erfolg im Rechtsstreit gegen den Lebensmittelhändler Rewe erzielt. Nach Auffassung des Gerichts darf Rewe in seiner Kunden-App nicht mit Bonus-Coupons werben, ohne zugleich den vollständigen Preis der beworbenen Produkte anzugeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im konkreten Fall beanstandete die Verbraucherzentrale, dass bei Bonus-Aktionen für Artikel wie Margarine und Sekt nur der Bonus klar ausgewiesen wurde, während der tatsächliche Produktpreis verborgen blieb. Dadurch konnten Verbraucher den tatsächlichen Preisvorteil erst vor dem Regal im Laden erfahren.
Gabriele Bernhardt, Leiterin der Rechtsabteilung der Verbraucherzentrale, erklärte, dass der Kaufpreis eine wesentliche Information sei, ohne die Verbraucher nicht beurteilen könnten, welchen Vorteil der beworbene Bonus habe. Das Gericht sah in der Werbung einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, da wichtige Informationen für eine informierte Kaufentscheidung vorenthalten wurden. Die Verbraucherzentrale begrüßt die Klarstellung und fordert ein Ende der Tricksereien mit falschen Rabatten.














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