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Urteil gegen Microsoft und Elon Musk: Wer HIER kündigt, wurde jahrelang ausgetrickst

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Urteil gegen Microsoft und Elon Musk: Wer HIER kündigt, wurde jahrelang ausgetrickst
©pixabay

Die Justiz schlägt zurück: Microsoft und Starlink kassieren krachende Niederlagen vor Gericht – Warum Sie Ihr Geld jetzt viel einfacher zurückholen können und welche miesen Kündigungs-Tricks ab sofort verboten sind!

Es klingt wie der klassische Kampf David gegen Goliath: Auf der einen Seite die mächtigsten Tech-Konzerne der Welt – Microsoft und Elon Musks Satelliten-Internetdienst Starlink. Auf der anderen Seite die deutschen Verbraucherschützer. Doch diesmal haben die Giganten den Kürzeren gezogen. In zwei wegweisenden Urteilen hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor Gericht klargestellt: Auch für die „Big Player“ endet die Narrenfreiheit an der deutschen Gesetzgrenze.

Tausende Nutzer von Microsoft 365 oder Starlink-Internet saßen bisher in der Falle: Ein Abo abzuschließen dauerte nur Sekunden, doch wer kündigen wollte, landete in einem digitalen Labyrinth. Damit ist jetzt Schluss!


Urteil gegen Microsoft: Die „Login-Falle“ ist illegal! (Az. 3 HK O 13796/24)

Wer kennt es nicht? Man möchte ein Abo für Microsoft 365 beenden, hat aber das Passwort vergessen oder keinen Zugriff mehr auf die alte E-Mail-Adresse. Microsoft machte dies zur unüberwindbaren Hürde: Ohne Login ins Kundenkonto gab es oft kein Entkommen aus dem Vertrag.

Das Gericht urteilte hart:

  • Kündigungs-Button missachtet: Microsoft hielt zwar eine Schaltfläche bereit, diese führte aber nicht direkt zur Kündigung, sondern verlangte die Eingabe unnötiger Daten.

  • Zwei-Klick-Regel: Das Gesetz schreibt vor, dass Online-Abos in maximal zwei einfachen Schritten kündbar sein müssen. Microsoft erschwerte diesen Prozess künstlich.

  • Login-Zwang: Die Pflicht, sich einzuloggen, um kündigen zu können, wurde untersagt – insbesondere, wenn der Zugriff auf das Konto (z.B. durch Mailverlust) gestört ist.

Oliver Buttler, Experte der Verbraucherzentrale, stellt klar:

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ihre online geschlossenen Abos genauso einfach kündigen können, wie sie sie abgeschlossen haben!“


Starlink-Check: Elon Musks Firma wegen Intransparenz abgestraft (Az. 13 O 25/25 KfH)

Auch beim High-Tech-Internet aus dem All, Starlink, herrschten laut Gericht Wildwest-Methoden. Wer auf der Website bestellen wollte, tappte oft im Dunkeln darüber, mit wem er eigentlich einen Vertrag schließt.

Die Mängelliste des Gerichts ist lang:

  • Versteckte Kosten: Der Button „Bestellung aufgeben“ ist unzulässig. Es muss klar erkennbar sein, dass mit dem Klick eine Zahlungspflicht entsteht (z.B. durch „Zahlungspflichtig bestellen“).

  • Informations-Chaos: Vertragspartner, Kontaktdaten und Details zur Hardware waren erst nach unzähligen Klicks auffindbar.

  • Fehlendes Widerrufsrecht: Starlink informierte im Bestellprozess nicht ordnungsgemäß über das gesetzliche Recht, den Vertrag rückgängig zu machen.

  • Kündigungs-Tricks: Statt eines Kündigungs-Buttons mussten Kunden die „monatliche Zahlung deaktivieren“ – ein rechtlich unhaltbarer Eiertanz.


Was diese Urteile für Sie bedeuten

Diese Entscheidungen sind ein Paukenschlag für den digitalen Verbraucherschutz. Sie beweisen, dass kein Unternehmen zu groß ist, um sich an die Button-Lösung und faire Kündigungsfristen zu halten.

Das sind Ihre neuen Rechte:

  1. Einfachheit: Jede Webseite, auf der man Abos abschließen kann, MUSS einen leicht auffindbaren Kündigungs-Button haben.

  2. Transparenz: Bevor Sie Geld bezahlen, müssen alle Kosten und der Vertragspartner klar benannt werden.

  3. Keine Schikane: Wenn Sie Ihre Mailadresse verlieren, darf das kein Grund sein, Sie lebenslang in einem Abo gefangen zu halten.

„Es geht um ganz konkrete Alltagssituationen von tausenden Menschen, die Geld verlieren oder an komplizierten Prozessen scheitern“, betont Buttler.

Redaktion
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