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Vandalismus an Wahlplakaten in Helmstadt-Bargen

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Vandalismus an Wahlplakaten in Helmstadt-Bargen

Gemeinde mahnt zu fairem demokratischem Wettbewerb

In Helmstadt-Bargen sorgt Vandalismus im Vorfeld der Wahlen für Unmut in der Verwaltung. Wie die Gemeinde mitteilte, wurden im Ortsteil Bargen in den vergangenen Tagen vermehrt Wahlplakate heruntergerissen oder zerstört. Die Behörden verurteilen diese Handlungen als Eingriff in den demokratischen Diskurs und die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit.

Die Verwaltung stellt klar, dass das Beschädigen oder unbefugte Entfernen von Plakaten kein Kavaliersdelikt ist. Es handelt sich in der Regel um eine Sachbeschädigung nach Paragraph 303 des Strafgesetzbuches, die mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Zusätzlich können betroffene Parteien zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen die Täter geltend machen.

Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, den politischen Wettbewerb zu respektieren und rechtswidrige Eingriffe zu unterlassen. Sachdienliche Hinweise zu den Vorfällen nimmt das Ordnungsamt der Gemeinde entgegen.

Redaktion
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