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„Was Sie über Vorsorgevollmacht & Co. wissen sollten“: Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde

Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung, sowie über das zeitlich befristete Ehegattenvertretungsrecht ab 2023 können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet am Dienstag, 6. Dezember, um 18 Uhr in der Zehntscheune, Evangelisches Gemeindehaus, in Neckarbischofsheim (Hauptstraße 20) eine kostenlose Infoveranstaltung an.

Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beantworten Frau Glaser und Frau Giersberg vom ARV Rhein-Neckar. Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. Es wird um Anmeldung unter der Telefonnummer 06224/7 59 59 bei Frau Giersberg bzw. Frau Glaser (ARV) oder per Mail an betreuungsverein@arv-rhein-neckar.de gebeten.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Datum

06 Dez 2022
Vorbei!

Uhrzeit

18:00

Veranstaltungsort

Zehntscheune, Evangelisches Gemeindehaus Neckarbischofsheim
Hauptstraße 20, 74924 Neckarbischofsheim

Veranstalter

Betreuungsbehörde des Kreises gemeinsam mit dem Betreuungsverein ARV Rhein Neckar

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