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Verbraucherzentrale: Trade Republic lehnt Nachzahlung entgangener Zinsen ab

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Verbraucherzentrale: Trade Republic lehnt Nachzahlung entgangener Zinsen ab
Symbolfoto ©jubu

Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet von ersten Fällen, in denen Trade Republic Forderungen nach einer rückwirkenden Zahlung entgangener Zinsen abgelehnt hat. Betroffen sind demnach Kundinnen und Kunden, die die Zinsfunktion in der App zunächst nicht aktiviert hatten.

Hintergrund ist ein Streit um frühere Werbung des Unternehmens. Nach Angaben der Verbraucherzentrale war darin nicht ausreichend deutlich darauf hingewiesen worden, dass für die Verzinsung des Guthabens zunächst eine Aktivierung in der App erforderlich ist. Ein gerichtlicher Vergleich vom 6. Juli 2026 verpflichtete Trade Republic nach Angaben der Verbraucherzentrale dazu, die beanstandete Werbung künftig zu unterlassen. Außerdem seien eine Vertragsstrafe von 5.500 Euro und die Verfahrenskosten vereinbart worden.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale lehnt Trade Republic in einzelnen ihr vorliegenden Fällen eine rückwirkende Gutschrift für Zeiträume vor der Aktivierung der Zinsfunktion ab. Die Verbraucherzentrale vertritt die Auffassung, dass Betroffene je nach Einzelfall Ansprüche auf eine Nachzahlung haben könnten.

Der gerichtliche Vergleich entscheidet allerdings nicht automatisch über individuelle Forderungen einzelner Kundinnen und Kunden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Betroffenen deshalb, Unterlagen wie frühere Werbung, Kontoeröffnungsinformationen, Einzahlungsbelege, Kontoauszüge und die Korrespondenz mit Trade Republic aufzubewahren und mögliche Ansprüche individuell prüfen zu lassen.

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