Rentenkürzung gestoppt
Nach dem Paukenschlag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Dezember geht der Kampf um faire Rentenfaktoren in die nächste Runde. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lässt nicht locker und hat nun neue Klagen gegen die Branchenriesen Allianz Lebensversicherungs AG (am OLG Stuttgart) und R+V Lebensversicherung AG (am OLG Frankfurt am Main) eingereicht. Ziel ist es, weitere rechtswidrige Klauseln zu kippen, die die Altersvorsorge von Millionen Versicherten schmälern.
Das Erbe des BGH-Urteils: Das Symmetriegebot als Schutzschild
Hintergrund der neuen Klagewelle ist das Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25). Damals entschied der BGH nach einer Klage gegen die Allianz, dass Klauseln unwirksam sind, die dem Versicherer zwar das Recht zur einseitigen Rentenkürzung einräumen, aber keine Verpflichtung vorsehen, die Rente bei einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage wieder anzuheben.
Diese einseitige Benachteiligung verstößt gegen das sogenannte Symmetriegebot. „Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Leistungsversprechen nicht nachträglich ausgehöhlt werden“, betont Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Allianz räumt Fehler ein: Mehr Verträge betroffen als gedacht
Die Dynamik des Falls nimmt zu: Die Allianz hatte ursprünglich behauptet, dass nur Verträge aus dem Zeitraum Juni bis November 2006 von der unwirksamen Klausel betroffen seien. Inzwischen hat der Versicherer jedoch in zahlreichen weiteren Verträgen Rentenfaktoren korrigiert.
Dieser Rückzieher belegt, dass der Anwendungsbereich der rechtswidrigen Praxis deutlich weiter gefasst ist als zunächst zugegeben. Besonders erfreulich für Arbeitnehmer: Auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, wie etwa bei der „MetallRente“, wurden bereits erste Kürzungen rückgängig gemacht.
R+V und Allianz: Neue Klauseln, gleiches Prinzip
Die aktuell beanstandeten Klauseln bei der Allianz und der R+V unterscheiden sich zwar im Wortlaut von der bereits gekippten Regelung, folgen aber demselben rechtswidrigen Prinzip. Sie ermöglichen den Versicherern Spielräume zur Absenkung der Rentenleistung, ohne sie transparent zur Wiederherstellung bei besseren Rahmenbedingungen zu verpflichten. Die Verbraucherzentrale hat bereits über 160 verschiedene Vertragstypen geprüft und festgestellt: Der Verstoß gegen faire Vertragsregeln ist weit verbreitet.
Strukturelles Problem: Kosten werden auf Versicherte abgewälzt
Niels Nauhauser sieht hier auch ein politisches Versäumnis. Wenn Versicherer zur Korrektur gezwungen werden, geschieht dies oft zu Lasten der Überschussbeteiligung aller Versicherten. „Hier ist der Gesetzgeber gefordert“, so Nauhauser. Es dürfe nicht sein, dass rechtswidrig erlangte Profite bei den Unternehmen verbleiben, während die Versichertengemeinschaft für die Fehler geradestehen muss.
Checkliste für Betroffene: Was Sie jetzt tun sollten
Haben Sie eine fondsgebundene Rentenversicherung bei der Allianz, der R+V oder einem anderen Anbieter? So gehen Sie vor:
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Rentenbescheide prüfen: Vergleichen Sie aktuelle Dokumente mit dem ursprünglichen Versicherungsschein. Wurde der „garantierte Rentenfaktor“ nachträglich abgesenkt?
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Klausel-Check nutzen: Die Verbraucherzentrale bietet eine rechtliche Prüfung der Vertragsbedingungen an.
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Widerspruch einlegen: Sollte Ihr Rentenfaktor gekürzt worden sein, sollten Sie unter Verweis auf das BGH-Urteil (Az. IV ZR 34/25) schriftlich widersprechen.
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Handeln vor Rentenbeginn: Besonders wichtig ist die Prüfung vor dem Übergang in die Rentenphase, da eine Absenkung des Faktors die monatliche Auszahlung lebenslang massiv reduziert.













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