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Vogelgrippe: Aufstallungspflicht Rheinanlieger-Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises

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Vogelgrippe: Aufstallungspflicht Rheinanlieger-Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises
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Im Rhein-Neckar-Kreis gilt ab Freitag, dem 14. November, in sieben Kommunen eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Die Maßnahme betrifft Geflügelhalter in einem Abstand von bis zu 3.000 Metern zum Rhein. Betroffen sind die Kommunen Brühl, Schwetzingen, Edingen-Neckarhausen, Ketsch, Hockenheim, Altlußheim und Neulußheim.

Hintergrund ist der Nachweis des Vogelgrippevirus H5N1 bei verendeten Wildvögeln in Mannheim und im Ortenaukreis. Die Aufstallungspflicht ist eine vorsorgliche Maßnahme, um einen Viruseintrag in Hausgeflügelbestände zu verhindern. Das Risiko sei gerade in der Nähe des Rheins, wo Wildvögel durchziehen, erhöht.

  • Aufstallungspflicht bedeutet: Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen gehalten werden, die einen Kontakt zu Wildvögeln verhindern. Dies gilt für gewerbliche Betriebe ebenso wie für Hobbyhaltungen.
  • Das Veterinäramt bittet alle Halter, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Dazu gehören betriebsspezifisches Schuhwerk, die wildvogelsichere Aufbewahrung von Futter und das Tränken ausschließlich mit Leitungswasser.

Wer tote Vögel findet, sollte diese nicht berühren und umgehend das zuständige Veterinäramt informieren.

Redaktion
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