Politik

Volksbegehren gegen XXL-Landtag: Was jetzt wichtig wird

0
Volksbegehren gegen XXL-Landtag: Was jetzt wichtig wird
Bild von Krissie auf Pixabay

Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“: Worum geht es?

In Baden-Württemberg startet am 5. Mai 2025 das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“. Ziel ist es, eine Vergrößerung des Landtags zu verhindern, die sich aus dem neuen Landtagswahlrecht ergeben könnte. Ab der Landtagswahl 2026 wird es in Baden-Württemberg erstmals eine Zweitstimme geben, ähnlich wie bei Bundestagswahlen. Diese Reform könnte dazu führen, dass es vermehrt Überhang- und Ausgleichsmandate gibt – und damit ein deutlich größeres Parlament entsteht.

Um das zu vermeiden, schlägt das Volksbegehren vor, die Zahl der Wahlkreise von derzeit 70 auf 38 zu reduzieren. Damit soll die Zahl der Direktmandate sinken und das Risiko verringert werden, dass eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden. Weniger Überhangmandate bedeuten auch weniger Ausgleichsmandate – so könnte die Größe des Landtags möglichst nahe an der gesetzlichen Mindestgröße von 120 Abgeordneten gehalten werden.

Wie kann man das Volksbegehren unterstützen?

Unterstützung ist auf zwei Wegen möglich:

  • Freie Sammlung: Vom 5. Mai bis 4. November 2025 können Bürgerinnen und Bürger auf Eintragungsblättern unterschreiben, die von den Vertrauenspersonen des Volksbegehrens verteilt werden. Diese Blätter müssen vollständig ausgefüllt und bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden.

  • Amtliche Sammlung: Vom 5. Mai bis 4. August 2025 liegen in den Rathäusern und Bürgerbüros Eintragungslisten aus. Eine Eintragung ist während der Öffnungszeiten möglich, oft muss ein Ausweis vorgezeigt werden. Auch Personen ohne festen Wohnsitz dürfen sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten.

Wer darf unterschreiben?

Unterschreiben dürfen alle Wahlberechtigten zum Landtag Baden-Württemberg:

  • mindestens 16 Jahre alt,

  • deutsche Staatsangehörigkeit,

  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnhaft oder gemeldet,

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Jede Person darf nur einmal unterschreiben. Wer selbst nicht unterschreiben kann, kann sich bei der Gemeinde helfen lassen.

Wie geht es weiter?

Wenn genügend Unterschriften gesammelt werden, muss sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens befassen. Lehnt er den Entwurf ab, könnte es zu einem Volksentscheid kommen. Allerdings wird ein möglicher Volksentscheid keinen Einfluss mehr auf die Landtagswahl 2026 haben, sondern erst danach wirken.

Hintergrund: Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Das Innenministerium hatte das Volksbegehren der FDP zunächst für unzulässig erklärt. Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied jedoch, dass das Ziel, die Landtagsgröße auf die gesetzliche Mindestgröße oder eine nur geringfügig höhere Zahl zu begrenzen, ein legitimes Anliegen ist. Die Unterschriftensammlung beginnt offiziell am 5. Mai 2025.

Hinweis der Redaktion:
In einer früheren Version des Artikels hieß es, das Volksbegehren wolle die Zahl der Wahlkreise beibehalten. Tatsächlich will es die Zahl der Wahlkreise reduzieren, um eine Vergrößerung des Landtags zu verhindern. Wir haben den Artikel entsprechend korrigiert.

Redaktion
Senden Sie uns Ihren Beitrag oder Veranstaltungshinweis mit Klick auf den Button gerne zu.

Rückmeldung an den Autor?

Fehler entdeckt? Feedback? Jederzeit gerne per Mail oder telefonisch.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu Politik