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Von Mannheim nach Hüffenhardt: Untersuchungen für Stromnetzprojekt angekündigt

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Von Mannheim nach Hüffenhardt: Untersuchungen für Stromnetzprojekt angekündigt
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Warum das Stromnetz verstärkt werden soll

Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW betreibt das Höchstspannungsnetz in Baden-Württemberg. Das Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, das Stromnetz zu warten, zu verbessern und bei Bedarf auszubauen. Dazu gehört auch das Projekt „P677: Netzverstärkung zwischen Rheinau und Hüffenhardt“. Ziel ist es, die bestehende Freileitung leistungsfähiger zu machen, damit auch in Zukunft ausreichend Strom sicher transportiert werden kann.

Was bei dem Projekt geplant ist

Im Rahmen des Projekts soll eine vorhandene Freileitung um einen zusätzlichen 380-Kilovolt-Stromkreis erweitert werden. Außerdem sind Anpassungen und Verstärkungen in den betroffenen Schaltanlagen vorgesehen. Bevor dafür Genehmigungen beantragt werden können, müssen verschiedene Vorarbeiten durchgeführt werden. Dazu zählen Untersuchungen, die klären sollen, wie sich das Vorhaben mit dem Natur- und Artenschutz vereinbaren lässt.

Kartierungsarbeiten ab Frühjahr 2026

Ab voraussichtlich Kalenderwoche 9 im Jahr 2026 beginnen die Kartierungsarbeiten. Sie werden im Auftrag von TransnetBW von der Baader Konzept GmbH durchgeführt und sollen bis etwa Kalenderwoche 35 abgeschlossen sein. In diesem Zeitraum werden ökologische, biologische, geografische und geologische Gegebenheiten im Projektgebiet erfasst. Grundlage dafür sind festgelegte Flurstücke, die entlang der geplanten Maßnahmen liegen.

Wie die Untersuchungen ablaufen

Die Kartierungen richten sich nach den Lebenszyklen von Tieren und Pflanzen. Je nach Art oder Artengruppe kommen unterschiedliche Methoden zum Einsatz. Dazu zählen Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch das zeitweise Auslegen von Hilfsmitteln wie Schlangenbrettern, Haselmaus-Röhren, Reusen oder Hydrophonen. In einigen Fällen werden auch Hand- oder Kescherfänge durchgeführt. Diese Maßnahmen dienen ausschließlich der Bestandsaufnahme und dem Schutz von Natur und Arten.

Betreten von Flächen und Wegen

Für die Kartierungen kann es notwendig sein, land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen, private und öffentliche Wege sowie in Einzelfällen auch Grundstücke zu betreten oder zu befahren. In der Regel erfolgen die Arbeiten zu Fuß. Je nach Ziel der Untersuchung können sie zwischen etwa 15 Minuten und mehreren Stunden pro Tag dauern. Wenn Hilfsmittel auf Grundstücken ausgelegt werden müssen, werden die betroffenen Eigentümer vorher gesondert schriftlich informiert.

Rechtliche Grundlage und Umgang mit Schäden

Die Berechtigung für diese Vorarbeiten ergibt sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz. Mit der öffentlichen Bekanntmachung werden Eigentümer und Nutzungsberechtigte über die Maßnahmen informiert. In der Regel sollen durch die Kartierungen keine Schäden oder Einschränkungen entstehen. Falls es dennoch zu Flurschäden kommt, können diese gemeldet werden. Sie werden dann zeitnah behoben oder vollständig entschädigt.

Redaktion
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