Waibstadt

Waibstadt entscheidet am 29. November in zwei Bürgerentscheiden über Windkraftflächen

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Waibstadt entscheidet am 29. November in zwei Bürgerentscheiden über Windkraftflächen
Symbolfoto: pixabay

Waibstadt. Die Bürgerinnen und Bürger in Waibstadt sollen am 29. November in zwei getrennten Bürgerentscheiden über mögliche Windkraftplanungen auf städtischen Flächen abstimmen. Der Gemeinderat beschloss die Durchführung der beiden Bürgerentscheide einstimmig.

Im ersten Fall geht es um ein Windvorranggebiet nördlich der Bebauung in Richtung Epfenbach. Dort sind auf privaten, bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen zwei Windkraftanlagen im Gespräch. Nach Angaben der Stadt sollen Grundstückseigentümer bereits Vorverträge mit dem Projektentwickler iTerra energy geschlossen haben. Eine Zustimmung der Stadt ist für diese beiden Anlagen nicht erforderlich. Der Projektentwickler hat allerdings vorgeschlagen, eine angrenzende städtische Fläche einzubeziehen. Damit könnten in diesem Bereich insgesamt drei Anlagen entstehen. Über die Bereitstellung der kommunalen Fläche soll abgestimmt werden.

Der zweite Bürgerentscheid betrifft ein Vorranggebiet südlich von Waibstadt an der B292 in Richtung Sinsheim. Dort stehen nach Angaben der Stadt bis zu drei Windkraftanlagen im städtischen Wald im Raum. Anders als bei den Planungen aus dem Jahr 2023 sollen die möglichen Standorte ausschließlich im östlichen Bereich liegen. Der Buchenwald sei bereits im Vorfeld ausgeschlossen worden. Diese Planung befindet sich noch in einem früheren Stadium. Bei einer Zustimmung soll zunächst ein Interessenbekundungsverfahren für mögliche Projektentwickler folgen.

Die Stadt kündigt für die Wochen vor den Abstimmungen Informationsveranstaltungen an. Dabei soll das Forum Energiedialog Baden-Württemberg die Kommune unterstützen.

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