Waibstadt

Waibstadt stellt Abwasser-Vorauszahlungen ab 2027 auf monatliche Abschläge um

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Waibstadt. Die Vorauszahlungen für die Abwassergebühren werden in Waibstadt ab dem kommenden Jahr monatlich statt vierteljährlich fällig. Der Gemeinderat hat dazu die Abwassersatzung geändert.

In der Satzung wird die bisherige Regelung nach Kalendervierteljahren durch eine monatliche Berechnung ersetzt. Statt eines Viertels des Jahresbetrags wird künftig jeweils ein Zwölftel als Vorauszahlung angesetzt.

Auch die Fälligkeitsregelung wird entsprechend von vierteljährlichen auf monatliche Termine umgestellt. Die Änderung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

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