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Warum die Betreuungsbehörde Rhein-Neckar vor wachsenden Herausforderungen steht

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Zahl der Betreuungen steigt – Fachkräftemangel und Reformen verstärken Druck

Rhein-Neckar-Kreis. Der aktuelle Tätigkeitsbericht der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises, der im Ausschuss für Soziales vorgestellt wurde, zeigt eine deutliche Zunahme an Aufgaben und Fallzahlen. Ursache ist unter anderem die Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023, durch die der Behörde neue Zuständigkeiten übertragen wurden.

Ausweitung der Aufgabenbereiche

Die Betreuungsbehörde unterstützt weiterhin das Betreuungsgericht, berät zu Vorsorgevollmachten und begleitet ehrenamtliche Betreuende. Neu hinzugekommen sind Aufgaben wie die Prüfung der Erforderlichkeit bei Verlängerung von Betreuungen, die Förderung der Patientenverfügung sowie die Rolle als Stammbehörde für Berufsbetreuende. Besondere Bedeutung hat seit der Reform die unterstützte Entscheidungsfindung, bei der individuelle Wünsche der Betreuten im Mittelpunkt stehen.

Zunahme an Betreuungsfällen

Im Jahr 2024 wurden im Rhein-Neckar-Kreis 6.130 Betreuungen geführt, darunter 886 neue. Die Beratungen zur Vorsorgevollmacht stiegen auf 1.321, zusätzlich wurden 477 Personen vor Einleitung einer Betreuung beraten und 777 Unterschriftsbeglaubigungen durchgeführt. Die Betreuungsquote liegt mit rund 14 Fällen pro 1.000 volljährige Einwohnerinnen und Einwohner leicht über dem Landesdurchschnitt.

Rückgang bei ehrenamtlichen Betreuenden

Besorgniserregend ist der Rückgang ehrenamtlicher Betreuender: 2019 waren es noch 569, im Jahr 2024 nur noch 368. Gleichzeitig wächst der Bedarf an beruflich geführten Betreuungen – jedoch fehlen zunehmend neue Fachkräfte. Die kürzlich beschlossene Erhöhung der Betreuervergütung könnte eine Entlastung bringen, doch laut Landkreistag reicht diese womöglich nicht aus, um das Berufsfeld dauerhaft attraktiv zu machen.

Maßnahmen der Betreuungsbehörde

Zur Bewältigung der Herausforderungen setzt die Behörde auf Informationsveranstaltungen, Schulungen für Ehrenamtliche und Kooperationen mit Betreuungsvereinen. Auch an landesweiten Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung des Betreuungswesens beteiligt sie sich aktiv.

Weitere Themen im Sozialausschuss

Neben dem Tätigkeitsbericht wurden im Ausschuss für Soziales weitere Punkte behandelt. So wurde Professor Dr. Dirk Lorenzen auf eigenen Wunsch als Patientenfürsprecher abberufen. Dr. Barbara Richter und Gisela Konrad übernehmen ab dem 1. Juli 2025 dieses Ehrenamt.

Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025 sowie die Zielvereinbarung mit dem Jobcenter wurden zur Kenntnis genommen. Das Ziel zur Integration von Alleinerziehenden wurde im Vorjahr erreicht, das Ziel zur Aktivierung Jugendlicher jedoch verfehlt.

Der Ausschuss stimmte der Fortschreibung der Konzeption zum Pflegestützpunkt zu und genehmigte einstimmig die Auszahlung von Fördermitteln im sozialen Bereich in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro. Drei Förderungen wurden auf Antrag der AfD-Fraktion gesondert abgestimmt und mehrheitlich bestätigt.

Weitere Informationen und Dokumente zur Sitzung sind unter https://ratsinformation.rhein-neckar-kreis.de/sdnet/termine abrufbar.

Redaktion
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