Geraten Menschen plötzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet hierzu in Kooperation mit dem Betreuungsverein SKM Rhein-Neckar am Donnerstag, 28. November, ab 17 Uhr im Kolpingsaal im Rathaus der Stadtverwaltung Waibstadt (Hauptstraße 31, 74915 Waibstadt) eine kostenlose Infoveranstaltung an. Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06221/522-1479 oder per Mail an T.Scholl@Rhein-Neckar-Kreis.de wird gebeten.
Rückmeldung an den Autor?