Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder schlichtweg das Alter können dazu führen, dass wir unsere eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Um in solchen Situationen sicherzustellen, dass unsere Wünsche und Entscheidungen berücksichtigt werden, ist eine rechtzeitige Vorsorge unerlässlich.
Die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises in Kooperation mit dem Betreuungsverein SKM Rhein-Neckar bietet am Freitag, 8. November, um 17 Uhr im Bürgerbüro der Gemeinde Altlußheim eine kostenlose Informationsveranstaltung an. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben hier die Gelegenheit, sich umfassend über die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung zu informieren.
Warum Vorsorge so wichtig ist
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine vertrauenswürdige Person zu bevollmächtigen, im Falle einer eigenen Handlungsunfähigkeit rechtliche Angelegenheiten zu regeln. Eine Betreuungsverfügung benennt eine Person, die im Falle einer Betreuung durch das Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Und eine Patientenverfügung regelt die medizinische Behandlung für den Fall, dass man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
Inhalte der Informationsveranstaltung
- Vorsorgevollmacht: Was ist das, wie wird sie erstellt und welche Vorteile bietet sie?
- Betreuungsverfügung: Wie kann man sicherstellen, dass die eigenen Wünsche bei einer Betreuung berücksichtigt werden?
- Patientenverfügung: Welche Entscheidungen können in einer Patientenverfügung getroffen werden?
- Ehegattennotvertretungsrecht: Welche Rechte hat der Ehepartner im Krankheitsfall des anderen?
Anmeldung und weitere Informationen
Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung unter der Telefonnummer 06221/522-1479 wird erbeten.
Vorsorge ist keine unangenehme Pflicht, sondern ein Zeichen der Verantwortung für sich selbst und seine Angehörigen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge zu informieren.
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