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Weiterhin Anspruch auf Kindergeld für Volljährige –

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Familienkasse rät zu rechtzeitiger Nachweiserbringung

Eltern können für ihre Kinder auch nach deren 18. Geburtstag weiterhin Kindergeld erhalten. Wie die Familienkasse mitteilt, besteht der Anspruch über die Volljährigkeit hinaus, sofern das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Um eine nahtlose Weiterzahlung zu garantieren, sollten die erforderlichen Nachweise bis spätestens sechs Wochen vor dem 18. Geburtstag eingereicht werden.

Ein Anspruch besteht laut der Behörde auch in Übergangsphasen zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, solange dieser Zeitraum maximal vier Monate beträgt. Dies gilt ebenso für Jugendliche, die sich aktiv um einen Ausbildungsplatz bemühen oder auf den Beginn ihres Studiums warten. Selbst im Falle von Orientierungsphasen nach dem Schulabschluss kann weiter Kindergeld fließen, sofern sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend meldet oder einen Freiwilligendienst wie das FSJ antritt. Die Familienkasse empfiehlt, alle relevanten Unterlagen frühzeitig online zu übermitteln.

Redaktion
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