Entscheidung des Vorstands im April
Mannheim – Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat in seiner Sitzung im April den Beitragssatz für das Jahr 2024 festgelegt. Er beträgt 0,327 pro 100 Euro Entgelt und liegt damit geringfügig unter dem Vorjahreswert von 0,337. Der Vorschussfuß, der für die Beitragsberechnung für das Jahr 2025 sowie die ersten beiden Vorschussraten 2026 relevant ist, bleibt hingegen unverändert bei 0,330.
Rückgang bei meldepflichtigen Arbeitsunfällen
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in den von der BGN abgedeckten Branchen ist leicht gesunken. Im Jahr 2024 wurden 68.080 solcher Unfälle registriert, was einem Rückgang von 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr (69.199 Unfälle) entspricht. Laut BGN bestätigt dies einen längerfristigen Trend: Bezogen auf eine Million Arbeitsstunden sank die Zahl der Arbeitsunfälle von 22,2 im Jahr 2015 auf nunmehr 18,1.
Gestiegene Ausgaben für Entschädigungsleistungen
Trotz der rückläufigen Unfallzahlen sind die Gesamtausgaben der BGN für Entschädigungsleistungen im vergangenen Jahr gestiegen. Sie beliefen sich auf 545,1 Millionen Euro, ein Anstieg um 3,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (528,6 Millionen Euro). Als Hauptursache für diesen Anstieg werden Kostensteigerungen im Gesundheitswesen genannt. Die BGN führte Beispiele an, die die mögliche Höhe von Behandlungskosten verdeutlichen: Ein Fall ambulanter Heilbehandlung kostete 178.000 Euro, eine stationäre Behandlung 538.000 Euro.
Hintergrund: Die BGN als gesetzliche Unfallversicherung
Die BGN mit Sitz in Mannheim fungiert als gesetzliche Unfallversicherung für diverse Branchen, darunter die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie das Bäcker- und Fleischerhandwerk. Sie versichert aktuell rund 3,9 Millionen Beschäftigte in über 380.000 Betrieben gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
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