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Weniger Jugendstrafverfahren im Rhein-Neckar-Kreis

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Weniger Jugendstrafverfahren im Rhein-Neckar-Kreis
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Deutlich weniger Fälle im Jahr 2024

Im Rhein-Neckar-Kreis hat die Jugendhilfe im Strafverfahren im Jahr 2024 deutlich weniger Fälle betreut als im Jahr zuvor. Insgesamt begleiteten die Fachkräfte 926 Verfahren. Im Jahr 2023 waren es noch 1.152 Fälle gewesen.

Damit sank die Zahl der Verfahren um rund 20 Prozent. Die Zahlen stammen aus einem Sachstandsbericht, der im Jugendhilfeausschuss des Kreistags vorgestellt wurde.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren kümmert sich um junge Menschen zwischen 14 und 20 Jahren, die strafrechtlich oder wegen einer Ordnungswidrigkeit auffällig geworden sind. Ziel ist es, gemeinsam mit den Jugendlichen und ihren Familien Lösungen zu finden, damit sich solche Situationen nicht wiederholen.

Deutlich weniger Drogendelikte

Ein wichtiger Grund für den Rückgang der Verfahren ist die deutlich gesunkene Zahl von Drogendelikten. Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz gingen stark zurück.

Im Jahr 2023 gab es noch 194 solcher Fälle. Im Jahr 2024 waren es nur noch 56. Das entspricht einem Rückgang von rund 71 Prozent.

Ein Grund dafür ist eine gesetzliche Änderung. Seit April 2024 gilt in Deutschland ein neues Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis. Dadurch wurden bestimmte Besitzdelikte teilweise entkriminalisiert. Das bedeutet, dass solche Fälle nicht mehr in gleicher Weise strafrechtlich verfolgt werden.

Auch die Zahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren ging zurück. Sie sank von 55 Fällen im Jahr 2023 auf 25 Fälle im Jahr 2024.

Die Zahl der Anklageverfahren blieb dagegen weitgehend stabil. Im Jahr 2024 wurden 508 solcher Verfahren begleitet. Im Jahr zuvor waren es 540 gewesen.

Diversionsverfahren weiterhin wichtig

Ein wichtiger Teil der Arbeit der Jugendhilfe sind sogenannte Diversionsverfahren. Dabei werden Verfahren ohne Gerichtsverhandlung abgeschlossen. Stattdessen erhalten die Jugendlichen pädagogische Auflagen oder nehmen an bestimmten Maßnahmen teil.

Im Jahr 2024 wurden 377 solcher Diversionsverfahren gezählt. Im Jahr zuvor waren es noch 529 gewesen.

Diese Verfahren sollen jungen Menschen helfen, ihr Verhalten zu überdenken und neue Wege zu finden, ohne dass ein Gerichtsverfahren notwendig ist.

Rückgang bei vielen Deliktarten

Auch bei verschiedenen Straftaten zeigt sich insgesamt ein Rückgang. Eigentumsdelikte, also etwa Diebstahl, gingen von 354 auf 288 Fälle zurück.

Raubdelikte sanken von 33 auf 22 Fälle. Sexualdelikte gingen von 51 auf 38 Fälle zurück. Auch Verkehrsdelikte wurden weniger registriert und sanken von 147 auf 134 Fälle.

Ein Bereich entwickelte sich jedoch anders. Die Zahl der Verfahren wegen Körperverletzung stieg deutlich an. Im Jahr 2024 wurden 211 Fälle gezählt, nachdem es im Jahr 2023 noch 160 gewesen waren.

Dabei ist zu beachten, dass innerhalb eines Verfahrens mehrere Delikte gleichzeitig genannt werden können.

Unterstützung für junge Menschen

Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet junge Menschen während eines Strafverfahrens. Fachkräfte der Jugendämter beraten Gerichte und Staatsanwaltschaft, sprechen mit den Jugendlichen und ihren Familien und unterstützen bei Auflagen oder Hilfsangeboten.

Ziel ist es, frühzeitig pädagogische Maßnahmen einzuleiten und weitere Straftaten zu verhindern. Nach Angaben des Sozialdezernenten Fabian Scheffczyk spielt diese präventive Arbeit eine wichtige Rolle.

Unterstützt wird diese Arbeit seit dem vergangenen Jahr durch das neue Haus des Jugendrechts Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis. Dort arbeiten Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft enger zusammen. Dadurch können Fälle schneller besprochen und passende Hilfen früher organisiert werden.

Die Praxis zeigt außerdem, dass viele junge Menschen mit schwierigen Lebenssituationen zu kämpfen haben. Dazu gehören etwa psychische Belastungen, familiäre Konflikte oder soziale Probleme. Deshalb ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Justiz, Polizei und sozialen Einrichtungen besonders wichtig.

Weitere Themen im Jugendhilfeausschuss

Neben dem Bericht zur Jugendhilfe im Strafverfahren beschäftigte sich der Jugendhilfeausschuss auch mit weiteren Themen.

Vorgestellt wurde ein Bericht über Vormundschaften im Landkreis. Dabei ging es unter anderem um die Auswirkungen der neuen Vormundschaftsreform sowie um die Arbeit einer Koordinationsstelle, die ehrenamtliche Vormünder sucht und begleitet.

Außerdem wurde über den Stand der Ganztagsförderung für Grundschulkinder berichtet. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt werden. Städte und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis bereiten deshalb gemeinsam mit dem Landkreis den Ausbau der Angebote vor. Dafür werden vielerorts zusätzliche Räume und mehr Personal benötigt.

Darüber hinaus beschloss der Jugendhilfeausschuss Förderungen für soziale Projekte im Jugendbereich für das Jahr 2026. Insgesamt stehen dafür rund 6,8 Millionen Euro zur Verfügung.

Einstimmig beschlossen wurde außerdem eine Erhöhung des Pflegegeldes für Kinder und Jugendliche, die in Vollzeitpflege leben. Die Leistungen steigen ab dem Jahr 2026. Dadurch erhöhen sich die jährlichen Ausgaben des Rhein-Neckar-Kreises in diesem Bereich auf etwa fünf Millionen Euro.

Redaktion
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