Alte Schule ist wieder Thema im Rathaus
An der Jahnstraße wirkt die Sidlerschule noch immer wie ein Gebäude, das auf etwas wartet. Zur Straße hin stehen die Bäume, dahinter die Fassade mit ihren klaren Formen, davor der Bahnhof, der Verkehr, die Züge. Das Haus gehört sichtbar zur Stadt, auch wenn es seit geraumer Zeit leer steht. Innen ist der Betrieb längst ausgezogen, außen ist die Frage offen geblieben, was aus dem denkmalgeschützten Komplex einmal werden soll.
Das will die Stadt
Am Dienstag, 10. März, liegt das Thema erneut im Hauptausschuss. Die Richtung ist im Kern dieselbe wie zuletzt: Die Stadt will die Sidlerschule verkaufen. Vorgesehen ist weiter ein Höchstgebotsverfahren mit städtebaulichen Auflagen. Das Mindestgebot soll eine Million Euro betragen. Wer den Zuschlag erhält, soll das Denkmal innerhalb von fünf Jahren sanieren und einer Nutzung zuführen. Geschieht das nicht, will sich die Stadt ein grundbuchrechtlich gesichertes Rückerwerbsrecht vorbehalten. Auch der Erhalt der Baumreihe bleibt Teil der Vorgaben.
Deutlich konkreter ist inzwischen der Zuschnitt des Grundstücks, das überhaupt verkauft werden soll. Anders als beim bisherigen Eindruck geht es nicht einfach um das komplette Areal in seiner heutigen Form. Nach dem neuen Vermessungsentwurf will die Stadt mehrere Teilflächen behalten: den Spielplatz im Süden, Flächen für die Baumreihe sowie den Weg an der Ostseite. Dort soll die Verbindung zwischen Blütenweg und Jahnstraße gesichert bleiben; auch ein öffentlicher Kanal spielt bei der Abgrenzung eine Rolle. Übrig bliebe damit ein neu zugeschnittenes Verkaufsgrundstück von rund 3.413 Quadratmetern.
Damit verschiebt sich auch der Blick auf die Freiflächen. Die Verwaltung hält eine Neubebauung auf dem südlichen Bereich des künftigen Grundstücks grundsätzlich für möglich. Einen Bebauungsplan gibt es dort nicht; maßgeblich wäre also, was sich nach Paragraf 34 Baugesetzbuch in die Umgebung einfügt. Abstandsflächen, Stellplätze und die Abstimmung mit dem Denkmalschutz würden den Rahmen setzen. Die Sidlerschule selbst bleibt dabei der feste Bezugspunkt.
Jetzt ist der Denkmalschutz mit im Boot
Präziser geworden ist inzwischen auch, wie weit der Denkmalschutz reicht. Lange war offen, ob der westliche Gebäudeteil mit der Turnhalle mit umfasst ist. Nach einer Begehung mit der oberen Denkmalbehörde geht die Verwaltung nun davon aus, dass auch dieser Teil unter Schutz steht. Erhalten werden müsse demnach die Zollingerdecke in der Turnhalle. Nur bei einzelnen Anbauten ist die Einschätzung noch nicht abschließend. Für mögliche Käufer ist das keine Nebensache. Je enger der denkmalrechtliche Rahmen, desto kleiner der Umbau-Spielraum.
Gebäudezustand ist schlecht
Der Zustand des Gebäudes bleibt dabei der gleiche nüchterne Befund wie bisher. In den städtischen Unterlagen ist von hohem Sanierungsrückstand bei Bausubstanz, Haustechnik und energetischem Zustand die Rede. Beheizt wurde das Gebäude mit Gas, die Wärmeerzeugungsanlage ist defekt, eine Photovoltaikanlage gibt es nicht. Die Kosten für eine Sanierung auf den bisherigen Standard beziffert das Objektdatenblatt auf rund 4,595 Millionen Euro. Ende 2024 wurde das Objekt nach Angaben der Verwaltung stillgelegt; die dort noch untergebrachten Beratungsstellen zogen daraufhin in die Werderstraße 84 um.
Was passiert mit Beratungsstellen
Gerade dieser Punkt führt über das Gebäude selbst hinaus. In der Vorlage ist aufgeführt, dass für die psychologische Beratungsstelle, die Suchtberatung und die Wohnungslosenhilfe perspektivisch eine dauerhafte Lösung gefunden werden muss. Denkbar sei, Einheiten auf dem Sidlerschul-Areal zu kaufen oder anzumieten. Ebenso möglich sei ein Verbleib am jetzigen Standort in der Werderstraße oder ein anderer neuer Standort. Konkreter wird die Stadt an dieser Stelle noch nicht. Aber der Verkauf der Sidlerschule ist damit mehr als eine reine Immobilienfrage. Er berührt auch, wo soziale Angebote künftig untergebracht werden.
Wie sieht die Negativ-Liste aus ?
Bemerkbar ist zudem, dass die Debatte um die künftige Nutzung seit der letzten Beratung schärfer konturiert wird. In ergänzenden Unterlagen zur Sitzung führt die Verwaltung eine Negativliste als Diskussionsgrundlage auf. Dort werden Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettbüros, Diskotheken oder Clubs ausdrücklich genannt. Auch über weitere Nutzungen wird zumindest nachgedacht. Beschlussreif ist diese Liste noch nicht. In der eigentlichen Vorlage taucht sie so nicht auf. Aber dass sie jetzt auf dem Tisch liegt, zeigt, wo die Unruhe im Verfahren zuletzt entstanden ist. Weniger beim Preis als bei der Frage, was an diesem Ort künftig ausgeschlossen werden soll.
Eine kleinere Korrektur gibt es bei den Grundstücksdaten. Im Objektdatenblatt ist noch ein Bodenrichtwert von 220 Euro je Quadratmeter aufgeführt. In den zusätzlichen Informationen weist die Verwaltung darauf hin, dass für 2025 bereits 230 Euro galten. Das Mindestgebot von einer Million Euro sei aber schon auf dieser neueren Grundlage kalkuliert worden, abzüglich wertmindernder Faktoren wie Überfahrtsrechten und Schutzstreifen für Leitungen.
Die Vorlage, die nun im Hauptausschuss beraten wird, ist deshalb weder ein Neubeginn noch bloße Wiederholung. Der Kurs der Stadt bleibt derselbe. Aber die denkmalrechtlichen Grenzen sind klarer, und die Diskussion über zulässige Nutzungen ist sichtbar konkreter geworden. Vor dem alten Schulhaus ist davon nichts zu sehen. Auf dem Papier dagegen schon.












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