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Wespen- und Hornissennester am Haus: Das können Sie jetzt tun

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Wespen- und Hornissennester am Haus: Das können Sie jetzt tun

Mit den hochsommerlichen Temperaturen erreicht auch die Aktivität von Hautflüglern im Südwesten ihren Jahresgipfel. Ob unter den Dachziegeln, im Rolladenkasten oder im Gebüsch direkt neben der Terrasse: Das Auftauchen von Wespen- und Hornissennestern sorgt bei vielen Hausbesitzern und Mietern für Verunsicherung. Die Untere Naturschutzbehörde im Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Rhein-Neckar-Kreises appelliert an die Bevölkerung, ruhig zu bleiben, und stellt ein aktualisiertes Informationsblatt sowie professionelle Beratungshilfe zur Verfügung.

Wertvolle Nützlinge im Garten: Europäische Hornisse steht unter besonderem Schutz

Entgegen ihres Rufs als lästige Ruhestörer leisten Wespen, Hornissen, Hummeln und Wildbienen einen unverzichtbaren Beitrag zu einem funktionierenden Ökosystem. Als Schädlingsbekämpfer vertilgen sie täglich Unmengen an Mücken, Fliegen und Raupen; gleichzeitig sorgen sie für die Bestäubung zahlreicher Nutz- und Wildpflanzen.

Besonders die heimische Europäische Hornisse genießt aufgrund ihrer Bedrohung den Status einer besonders geschützten Art nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Ihre Nester dürfen grundsätzlich weder beschädigt, noch eigenmächtig zerstört oder beseitigt werden.

„Hornissen und die meisten heimischen Wespenarten sind wertvolle Nützlinge und greifen Menschen nur an, wenn sie sich bedroht fühlen. Deshalb sollte immer zunächst geprüft werden, ob ein Nest tatsächlich entfernt werden muss. Unsere ehrenamtlichen Hornissen- und Wespenberaterinnen und -berater unterstützen dabei, eine gute und naturschutzgerechte Lösung zu finden“, betont die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises.

Gefahr durch Invasoren: Asiatische Hornisse sofort melden

Eine wesentliche Ausnahme beim Artenschutz betrifft die Asiatische Hornisse (Vespa velutina). Als invasive, gebietsfremde Art bedroht sie heimische Insektenbestände und die Imkerei. Um ihre Ausbreitung im Südwesten wirksam einzudämmen, ruft die Behörde zur Wachsamkeit auf.

Wer ein Tier oder Nest entdeckt, das auf die Asiatische Hornisse hindeutet, sollte wie folgt vorgehen:

  1. Foto anfertigen: Wenn gefahrlos möglich, ein scharfes Foto des Tieres oder Nestes machen.

  2. Sichtung melden: Die Fundstelle unverzüglich über die offizielle Plattform der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) übermitteln under www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse-melden.

Das Merkblatt des Landratsamtes hilft Bürgern mit anschaulichen Vergleichen dabei, heimische Arten sicher von der Asiatischen Hornisse zu unterscheiden.

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ UNTERSCHEIDUNGSMERKMALE DER HORNISSENARTEN                                  │
├───────────────────────────────┬─────────────────────────────────────────────┤
│ Heimische Europäische Hornisse│ Asiatische Hornisse (Invasive Art)          │
├───────────────────────────────┼─────────────────────────────────────────────┤
│ • Brustabschnitt: Rot-braun   │ • Brustabschnitt: Samtschwarz               │
│ • Hinterleib: Gelb mit schwarz│ • Hinterleib: Dunkel mit feinen gelben Bändern│
│ • Beine: Durchgehend braun    │ • Beine: Auffällig gelbe Beinenden          │
│ • Status: Strikter Naturschutz│ • Status: Meldepflichtig & einzudämmen      │
└───────────────────────────────┴─────────────────────────────────────────────┘

Ein Sommervolk: Warum ein Umzug oder Ausharren oft die beste Lösung ist

In vielen Fällen ist eine Entfernung des Nestes gar nicht erforderlich. Ein Volk von Hornissen oder Wespen existiert lediglich für eine einzige Sommersaison. Bereits im Herbst sterben die Arbeiterinnen, die Drohnen sowie die alte Königin ab. Einzig die begatteten Jungköniginnen verlassen den Bau, um an geschützten Orten zu überwintern.

Wichtig für Hausbesitzer: Das verlassene Nest wird im darauffolgenden Jahr niemals erneut besiedelt und kann im Winter gefahrlos entfernt werden.

Kostenfreie Hilfe bei Härtefällen

Liegt jedoch ein unzumutbarer Härtefall vor – etwa weil Insekten in Wohnräume eindringen, Personen mit einer nachgewiesenen Insektengift-Allergie im Haushalt leben oder Kleinkinder gefährdet sind –, greift das Netzwerk des Landkreises. Ehrenamtliche Hornissen- und Wespenberater prüfen vor Ort, ob eine fachgerechte Umsiedlung des Volkes durchgeführt werden kann. Dieser Beratungs- und Prüfservice ist für Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Neckar-Kreis vollkommen kostenlos.

So fordern Sie Unterstützung beim Landratsamt an

Um eine schnelle Bearbeitung durch die ehrenamtlichen Berater zu gewährleisten, sollten Bürgerinnen und Bürger bei Anfragen per E-Mail folgende Angaben bereithalten:

  • Fotos: Aussagekräftige Bilder des Nestes, des Einfluglochs, der unmittelbaren Umgebung sowie – falls gefahrlos machbar – der Insekten selbst.

  • Standort: Genaue Adress- und Ortsangabe (z. B. Balkon, Dachboden, Gartenhaus).

  • Kontaktdaten: Eine Telefonnummer für schnelle Rückfragen.

Anfragen richten Sie direkt an: Landwirtschaft-Naturschutz@Rhein-Neckar-Kreis.de. Die zuständigen Berater nehmen in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen Kontakt auf.

Das detaillierte Informationsblatt „Was tun bei Sichtung von Wespen und Hornissen, wenn deren Nester stören?“ steht ab sofort auf der offiziellen behördlichen Website unter www.rhein-neckar-kreis.de/naturschutzbehoerde als Download bereit.

Die Fakten zum Thema Wespenschutz im Überblick

Thema / Aspekt Details / Handlungsempfehlung
Schutzstatus Europäische Hornisse & Wildbienen sind geschützt; Nester zerstören verboten
Lebensdauer Einjährig; Volk stirbt im Herbst ab; Nest wird nie wieder besiedelt
Invasive Art Asiatische Hornisse umgehend mit Foto bei der LUBW melden
Kostenlose Beratung Per E-Mail an Landwirtschaft-Naturschutz@Rhein-Neckar-Kreis.de
Infomaterial Merkblatt-Download unter www.rhein-neckar-kreis.de/naturschutzbehoerde
Redaktion
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