Zuzenhausen. Die Gemeinde Zuzenhausen hat einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Rhein-Neckar-Kreis zur Umsetzung von Betreuungsansprüchen zugestimmt. Der Gemeinderat votierte einstimmig für den Vertragsabschluss.
Die Vereinbarung betrifft sowohl den bestehenden Rechtsanspruch auf Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege als auch den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern nach dem Ganztagsförderungsgesetz.
Die gesetzlichen Ansprüche richten sich formal an die Landkreise, werden praktisch aber von den Gemeinden vor Ort umgesetzt. Mit dem neuen Vertrag soll deshalb auch die Kostentragung zwischen Landkreis und Kommunen geregelt werden.
Außerdem hat der Gemeinderat die Benutzungsordnung für den Kindergarten Kinderreich neu gefasst. Grundlage ist ein überarbeitetes Muster des Gemeindetags, das an die örtlichen Regelungen und die seit dem Kindergartenjahr 2026/27 geltende Satzung angepasst wurde.












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