Stadt kontrolliert Jugendschutz
Im Rahmen der Konzeption „Sicher in Sinsheim“ führte das Ordnungsamt der Großen Kreisstadt Sinsheim mit Unterstützung der Jugendsachbearbeiter des Polizeireviers Sinsheim am 2. Oktober 2025 zwischen 13:00 und 16:00 Uhr zum wiederholten Male Testkäufe mit jugendlichen Testpersonen durch. Wie bereits in der Vergangenheit war das Ziel der Testkäufe die Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften des Jugendschutzgesetzes. Hierzu wurde durch die jugendlichen Testkäufer versucht, Tabakwaren und E-Zigaretten zu erwerben.
Überprüft wurden mehrere Gewerbebetriebe, darunter Verkaufsgeschäfte für E-Zigaretten und Liquids, Tankstellen und Kioskbetriebe, sowie die Altersüberprüfung an Warenverkaufsautomaten mit entsprechendem Sortiment. Ebenso wurde durch die jugendlichen Testpersonen versucht, sich Zutritt zu einer Spielhalle zu verschaffen, was minderjährigen Personen nicht gestattet ist.
Bedauerlicherweise kam es im Rahmen der Kontrollen zu zwei Beanstandungen in Betrieben, welche die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes nicht einhielten.
Die Stadt Sinsheim möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen mit nicht unerheblichen Bußgeldern geahndet werden. Auch zukünftig werden die Kontrollmaßnahmen durch die Stadtverwaltung Sinsheim und das Polizeirevier Sinsheim intensiv und in bewährter Zusammenarbeit fortgesetzt.











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