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1&1-Störung: So bekommen Sie Ihre Entschädigung

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a man on a lift working on a cell phone tower
Photo by iStrfry , Marcus on Unsplash

Die 1&1-Störung war für viele Kunden ein großes Ärgernis. Das Unternehmen hat zwar angekündigt, seinen Kunden Geld zurückzuzahlen und Entschädigungen zu leisten, doch die Abwicklung kann einige Zeit dauern.

Mit diesem Ratgeber wissen Sie, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen und Ihre Entschädigung fordern können.

1&1-Kunden hatten seit Montag, 27. Mai 2024, massive Probleme mit dem mobilen Internet und Telefonaten. Ein Software-Update im neuen Handynetz des Unternehmens aus dem Westerwald war schuld.

Die Störung war zwar am Mittwochmittag, 30. Mai 2024, behoben, doch für viele Kunden war dies nicht der einzige Ärger.

Viele Kunden hatten über mehrere Tage hinweg keinen Zugriff auf das mobile Internet und Telefonnetz.

Deshalb hat 1&1 angekündigt, seinen Kunden Geld zurückzuzahlen und zudem Entschädigungen zu leisten.

Geld zurück von 1&1:

  • 1&1 will seinen Kunden „für den Tag der technischen Störung sowie die beiden Tage mit Nachwirkungen aufgrund des Vorfalls, anteilig den monatlichen Grundpreis Ihres Tarifs“ erstatten.
  • Die Gutschrift soll spätestens mit der übernächsten Rechnung erfolgen.
  • Kunden müssen dafür nichts tun. Die Gutschrift erfolgt automatisch.

Entschädigung von 1&1 fordern:

Höhe der Entschädigung:

  • Die Höhe der Entschädigung ist abhängig vom monatlichen Grundpreis Ihres Tarifs.
  • Pro Tag und je angefangener Stunde der Störung können Sie 5% des monatlichen Grundpreises verlangen.
  • Bei einem Tarif mit 20 Euro Grundpreis wären das beispielsweise 1 Euro pro Tag und angefangener Stunde.

Fristen:

  • Sie müssen Ihre Forderung auf Entschädigung innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Störung geltend machen.
  • Andernfalls verjährt Ihr Anspruch.

Kurz zusammengefasst – das ist wichtig

So geht’s:

1. Automatische Gutschrift:

  • 1&1 erstattet Ihnen „für den Tag der technischen Störung sowie die beiden Tage mit Nachwirkungen“ anteilig den monatlichen Grundpreis Ihres Tarifs.
  • Die Gutschrift erfolgt spätestens mit der übernächsten Rechnung.
  • Sie müssen dafür nichts tun.

2. Entschädigung fordern:

  • Ab dem dritten Störungstag haben Sie Anspruch auf Entschädigung (Telekommunikationsgesetz).
  • Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat einen neuen Musterbrief: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/
  • Senden Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein an 1&1.
  • Höhe der Entschädigung: bis zu 5% des monatlichen Grundpreises pro Tag und angefangener Stunde.
  • Frist: 3 Monate nach Ende der Störung.

Tipp:

  • Sammeln Sie Nachweise (Screenshots, Datum/Uhrzeit).
  • Im Zweifelsfall: Anwalt!

Wichtig:

  • Die obigen Informationen sind lediglich allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung.
  • Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Redaktion
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