CO2-Grenzausgleichssystem CBAM: EU schützt Klima und fairen Wettbewerb
Seit Oktober 2023 läuft die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichssystems CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). Das System soll dafür sorgen, dass CO2-Emissionen bestimmter energieintensiver Import-Produkte einen Preis bekommen und so ein fairer Wettbewerb für heimische, energieintensive EU-Produkte ermöglicht wird.
In der ersten Phase richtet sich CBAM an Importeure von:
- Strom
- Zement
- Stahl
- Aluminium
- Düngemittel
- Wasserstoff
Ab 2026 müssen Importeure für diese Produkte Emissionszertifikate erwerben und abgeben. Je weniger Emissionen mit der Herstellung der importierten Produkte verbunden sind, desto weniger Zertifikate müssen abgegeben werden.
Zielsetzung des CBAM:
- Angleichung der Produktionsbedingungen inner- und außerhalb der EU
- Fairer Wettbewerb für Produkte, die dem EU-Emissionshandel (EU-ETS) unterliegen
- Vermeidung von Carbon Leakage (Verlagerung von CO2-Emissionen ins Ausland)
Berichtspflichten in der Übergangsphase:
- Quartalsweise Berichterstattung über die Einfuhr von CBAM-pflichtigen Produkten
- Abgabe des ersten Berichts am 31.01.2024 (mit Verlängerungsmöglichkeit)
- Verwendung des CBAM-Übergangsregisters der Europäischen Kommission
- Angaben zur Menge der Waren, den Produzenten, den Emissionen und dem im Ursprungsland entrichteten CO2-Preis
Aufgaben der beteiligten Akteure:
- Europäische Kommission: Entwicklung und Betrieb des CBAM-Übergangsregisters, Bereitstellung von Informationsmaterial, Identifizierung fehlender Importeure
- Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt: Information der teilnehmenden Unternehmen, Verfolgung fehlender Importeure, Einleitung von Berichtigungs- und Sanktionsverfahren
- Zoll: Registrierung der berichtspflichtigen CBAM-Anmelder
CBAM ist Teil des europäischen „Fit for 55“-Pakets und ergänzt den EU-Emissionshandel. Das System vereint den Schutz vor Carbon Leakage mit einer effektiven CO2-Bepreisung.
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