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Achtung, Säge frei! Heckenschnitt ab Oktober: Naturschutz, Bußgelder und die besten Tipps

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Achtung, Säge frei! Heckenschnitt ab Oktober: Naturschutz, Bußgelder und die besten Tipps
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Der Herbst ist da und mit ihm beginnt die offizielle Saison für den Gehölz- und Heckenschnitt. Ab dem 1. Oktober dürfen Motorsägen und Heckenscheren wieder zum Einsatz kommen. Doch Vorsicht: Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) setzt klare Grenzen. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert nicht nur die Störung der Tierwelt, sondern auch empfindliche Bußgelder.


Wann ist Schneiden erlaubt? Die Brut- und Setzzeit endet

Das Gesetz ist eindeutig: Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen in der freien Natur nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar „abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt“ werden. Diese Regelung dient dem Schutz der Brut- und Setzzeit wildlebender Tiere, die von März bis September herrscht.

Ausnahmen gelten jedoch für:

  • Bäume in Wäldern und auf bestimmten anderen Flächen (z. B. Parks, Friedhöfe, Kleingartenanlagen, private Hausgärten). Hier sind Baumpflege und Fällungen, soweit sie keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zerstören, anders geregelt.
  • Verkehrssicherheit: Von März bis September ist ein Freischneiden des sogenannten Lichtprofils zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erlaubt (2,5 m über Geh- und Radwegen, 4,5 m über Fahrbahnen).

Wichtig: In Natur- oder Landschaftsschutzgebieten oder bei geschützten Biotoptypen kann der Gehölzschnitt sogar ganzjährig untersagt sein. Im Zweifelsfall ist die Untere Naturschutzbehörde die richtige Anlaufstelle.


Hohe Bußgelder drohen: Ruhestätten sind ganzjährig tabu

Die wohl wichtigste Regel, die ganzjährig gilt, ist das Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Arten.

  • Dies betrifft alle heimischen Vögel und Fledermäuse.
  • Nester, Baumhöhlen oder Rindenspalten dürfen auch während der erlaubten Schnittzeit (Oktober bis Februar) nicht entfernt werden – unabhängig davon, ob sie gerade bewohnt sind oder nicht. Wer Fortpflanzungsstätten zerstört, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die hohe Bußgelder nach sich ziehen kann.

Muss man überhaupt schneiden? Naturschutz durch den Schnitt

Viele wissen nicht, dass der regelmäßige, fachgerechte Schnitt essenziell für den Naturschutz ist. Sowohl Streuobstwiesen als auch Hecken sind gesetzlich geschützte und unbedingt erhaltenswerte Biotope.

Ohne Pflege überaltern Hecken und Obstbäume, verlieren ihren ökologischen Wert als Lebensraum und gehen schließlich verloren. Besonders Hecken dienen als linienförmige Strukturelemente der Biotopvernetzung und sind angesichts schwindender Lebensräume unverzichtbar für die Tier- und Pflanzenwelt (z. B. Wildbienen, Amphibien, Vögel).

Lässt man Flächen verbuschen, gehen wertvolle Lebensräume für spezialisierte Arten verloren. Der Schnitt ist also kein notwendiges Übel, sondern aktive Landschaftspflege.


Die richtige Technik: So schneiden Sie Hecken und Obstbäume

Wer Obstbäume nicht Fachleuten überlassen will, sollte sich vorab in Schnittkursen (von Organisationen angeboten) das nötige Wissen aneignen. Je jünger die Bäume, desto wichtiger ist der Schnitt für ein langes Leben und gute Erträge.

Der Heckenschnitt in der freien Landschaft:

  • Ziel: Die Hecke soll unten dicht und oben licht sein.
  • Verjüngung auf den Stock: Bei überalterten Hecken werden die älteren Triebe alle 8 bis 15 Jahre mit Axt oder Motorsäge 10–25 cm über dem Boden eingekürzt.
  • Achtung: Der Schnitt erfolgt waagrecht (unten), nicht senkrecht (Seite)!
  • Abschnittsweise vorgehen: Um keinen kompletten Kahlschlag zu erzeugen und dem Neuaustrieb genügend Licht zu bieten, sollte die Verjüngung in Abschnitten erfolgen.
  • Der Zeitpunkt: Schneiden Sie an frostfreien Tagen, um unnötige Wunden an den Ästen zu vermeiden.

Schnittgut sinnvoll verwerten: Verbrennen nur in Ausnahmefällen

Pflanzliche Abfälle müssen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz grundsätzlich verwertet werden.

  • Mulchen und Kompostieren: Am besten wird das Schnittgut gehäckselt und als Mulch oder zur Kompostierung verwendet.
  • Unterschlupf für Tiere: Kleine Haufen aus Ästen und Reisig bieten Igeln und Amphibien wertvolle Winterquartiere.
  • Kommunale Entsorgung: Kommunale Sammelstellen oder gewerbliche Anbieter nehmen den Gehölzschnitt an und verwerten ihn in Biogasanlagen oder Kompostwerken.
  • Heizmaterial: Dickere Teile können zu Brennholz oder Hackschnitzeln verarbeitet werden.
  • Verbrennen (Ausnahme!): Das früher verbreitete Verbrennen ist nur noch ausnahmsweise und unter strengen Auflagen zulässig. Es muss in jedem Fall rechtzeitig der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) angezeigt werden.

Wird das Schnittgut abgeräumt, muss dies geschehen, bevor Tiere mit Nestbau oder Jungenaufzucht darin beginnen.

Redaktion
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