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Aldi verkauft Steirisches Kürbiskernöl aus dem Ausland

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©pixabay

Aldi muss Herkunftsangaben bei Lebensmitteln korrigieren

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat rechtliche Schritte gegen Aldi eingeleitet, da in zwei Fällen falsche Herkunftsangaben bei Lebensmitteln beanstandet wurden.

Im ersten Fall wurde ein Kürbiskern-Öl fälschlicherweise als „Steirisches Kürbiskernöl g.g.A.“ ausgezeichnet, obwohl die verwendeten Kürbiskerne aus EU- und Nicht-EU-Ländern stammten. Die Bezeichnung „Steirisches Kürbiskernöl“ ist gesetzlich geschützt und darf nur für Öl verwendet werden, dessen Kürbiskerne ausschließlich aus der Steiermark und angrenzenden Gebieten Österreichs stammen. Dies führte zu einer Irreführung der Verbraucher, die mit diesem Begriff eine besondere Qualität und Herkunft verbinden.

Im zweiten Fall wurden Birnen als regionale Produkte aus Baden gekennzeichnet, obwohl sie tatsächlich aus den Niederlanden stammten. Dies täuschte Verbraucher, die Wert auf regionale Produkte legen.

Die Verbraucherzentrale mahnte Aldi in beiden Fällen ab und forderte eine Unterlassungserklärung. Da Aldi dies ablehnte, wurden Klagen vor dem Landgericht Freiburg (Birnen) und dem Landgericht Stuttgart (Kürbiskernöl) eingereicht. Beide Verfahren endeten mit einem Anerkenntnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale.

Diese rechtlichen Schritte verdeutlichen die Bedeutung korrekter Herkunftsangaben bei Lebensmitteln und den Schutz der Verbraucher vor Täuschung.

Redaktion
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