Mit den steigenden Temperaturen beginnt im Rhein-Neckar-Kreis die jährliche Amphibienwanderung. Um die Tiere auf ihrem Weg zu den Laichgewässern zu schützen, treten in den kommenden Tagen zahlreiche Verkehrsmaßnahmen in Kraft. Das Straßenverkehrsamt appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, besonders aufmerksam zu fahren und sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen und Straßensperrungen zu halten.
Schutzmaßnahmen für Tiere und Helfer
Die Kröten, Frösche, Molche und Salamander sind vor allem nachts aktiv und überqueren häufig Straßen, wodurch sie einem hohen Risiko ausgesetzt sind. Gleichzeitig sind viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unterwegs, um die Tiere einzusammeln und sicher über die Straße zu bringen. Um sowohl die Amphibien als auch die Helfer zu schützen, wurden in mehreren Bereichen Geschwindigkeitsreduzierungen, Überholverbote sowie zeitlich begrenzte Straßensperrungen angeordnet.
Die Maßnahmen gelten nur so lange, wie die Wanderung tatsächlich stattfindet. Die Verantwortlichen bitten die ehrenamtlichen Sammler, während der Aktionen Warnkleidung zu tragen und die Fahrbahn nur bei absoluter Notwendigkeit zu betreten.
Betroffene Straßen und Sperrungen
Auf zahlreichen Straßen im gesamten Landkreis gelten temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen, die meist in den Abend- und Nachtstunden greifen. Dazu gehören unter anderem Abschnitte der L 2311, B 45, K 4138, L 535, L 530 sowie weitere Verbindungsstraßen in verschiedenen Gemeinden. In einigen Bereichen, wie zwischen Waibstadt und Neidenstein oder Meckesheim-Mönchzell und Eschelbronn, kommt es zu vollständigen oder teilweisen Sperrungen während der Nachtstunden.
Vorsicht ist während der Amphibienwanderung auf folgenden Strecken geboten:
- K 4160: Bammental, nach der Ortstafel in Richtung Gauangelloch sowie in der Gegenrichtung (Beschilderung)
- L 2311: zwischen Eberbach und Friedrichsdorf (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, Beschilderung und Warnleuchten)
- L 2311: zwischen Eberbach und Gaimühle im Bereich des Stausees (Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h zwischen 20 und 6 Uhr, Beschilderung und Warnleuchten)
- B 45: Eberbach (Gammelsbachtal), im Bereich der Fischteiche (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
- K 4138: zwischen den Ortsteilen Edingen und Neckarhausen (Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
- Gaiberg, Panoramastraße und Hauptstraße (Beschilderung)
- L 535: Heiligkreuzsteinach, am südlichen Ortseingang (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 18 und 7 Uhr sowie Beschilderung)
- L 530: zwischen Helmstadt-Bargen, Ortsteil Bargen, und Helmstadt-Bargen, Ortsteil Flinsbach, (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 7 Uhr, Warnleuchten und Beschilderung)
- K 4187: Helmstadt-Bargen, Teilstrecke zwischen der L 530 und Ingelheimer Hof (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und Beschilderung)
- B 3: zwischen Hemsbach und Laudenbach, nach den Ortstafeln aus beiden Richtungen (Beschilderung)
- L 596: zwischen Hirschberg und Großsachsen, Höhe Ortseingang (Beschilderung und gelbe Warnleuchten)
- K 4250: zwischen Ketsch und Schwetzingen (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 19 und 6 Uhr, Beschilderung)
- L 532: Lobbach zwischen Gewerbegebiet und Golfkreisel (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
- K 4178: zwischen Meckesheim-Mönchzell und Lobbach-Lobenfeld (Beschilderung)
- Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mühlhausen-Tairnbach und Dielheim-Aussiedlerhöfe (Beschilderung)
- B 39/K 4271: Mühlhausen, im Bereich des Rückhaltebeckens (Beschilderung und Warnleuchten)
- K 4284: Neckarbischofsheim, zwischen Ortstafel und Einmündung zur K 4184 (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
- K 4101: zwischen Neckargemünd-Dilsberg und Neckargemünd-Mückenloch (Beschilderung)
- K 4103: zwischen Neckargemünd-Neckarhäuserhof und Schönbrunn-Haag (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
- K 4157: zwischen Nußloch und Maisbach (Beschilderung)
- K 4157: zwischen Nußloch-Ochsenbach und Gauangelloch (Beschilderung und Warnleuchten)
- Rauenberg: Schlossstraße (Beschilderung)
- Sandhausen: In der „Ostlandstraße“ und „Am Galgenbuckel“ (Beschilderung)
- L 535: Schönau, Neckarsteinacher Straße, zwischen Industriegebiet Lindenbach und Ortseingang Schönau (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
- Schönau: „An der Klinge“ und „Hasselbacher Hof“ (jeweils Beschilderung)
- Schönau-Lindenbach: oberhalb der Teichanlage und Zufahrtsstraße zum Wald (jeweils Beschilderung)
- K 4105: zwischen Schönbrunn und Schwanheim (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 18.30 und 6 Uhr, Beschilderung und Warnleuchten)
- Schriesheim: L 596 und L 596a zwischen Altenbach und Schriesheim sowie im Bereich der aufgestellten Amphibienschutzzäune (Ursenbacher Hof) und auf der L 536 (jeweils zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbeschränkungen zwischen 18:30 und 6 Uhr und Beschilderung) sowie Blütenweg (Wendehammer), Eichenweg (Wendehammer) und Eisengrubweg (jeweils Beschilderung)
- L 546: Leon-Rot zwischen Zufahrt zum St. Leoner See und Ortseingang St. Leon-Rot (Geschwindigkeitsbeschränkung sowie Beschilderung, wenn Sammelaktionen stattfinden)
- Waibstadt: Kappisweg (Beschilderung)
- K 4200: zwischen Wiesenbach-Langenzell und Neckargemünd-Dilsbergerhof (Beschilderung)
- L 532: zwischen Wiesenbach und Lobbach (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
Ganz oder teilweise gesperrt sind folgende Straßen:
- Hemsbach – Balzenbach, Gemeindeverbindungsweg, (Absperrschranken, Beschilderung und Warnleuchten)
- Meckesheim-Mönchzell – Eschelbronn: Straße „Am Mühlwald“ zwischen 19 und 6 Uhr vom Ortsrand bis zum Sportgelände (beide Richtungen)
- K 4159: zwischen Leimen-Ochsenbach und Schatthausen (Teilstück nachts, längstens von 20 bis 7 Uhr, gesperrt)
- Waibstadt: Alte Waibstadter Straße bzw. „verlängerte Bahnstraße“ zwischen Waibstadt und Neidenstein (zwischen 18 und 7 Uhr, nur für Anlieger frei) und Kühnbergweg (zwischen 20 und 7 Uhr, nur für Anlieger frei)
Appell an die Verkehrsteilnehmer
Das Landratsamt ruft Autofahrer dazu auf, die angeordneten Maßnahmen ernst zu nehmen, um unnötige Verluste von Amphibien zu vermeiden und die Sicherheit der Helfer nicht zu gefährden. Die Wanderung beginnt, sobald über mehrere Nächte Temperaturen von mindestens vier bis fünf Grad Celsius in Kombination mit feuchter Witterung erreicht werden.
Die Einschränkungen werden so lange aufrechterhalten, bis die Wanderzeit der Amphibien beendet ist.
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