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Arbeitsunfall: Wer zahlt wann?

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Arbeitsunfall: Wer zahlt wann?

Verletztengeld sichert Einkommen nach Entgeltfortzahlung

Ein Arbeitsunfall kann jeden treffen und stellt Betroffene oft vor die Frage: Wer zahlt meinen Lohn, wenn ich verletzt bin und nicht arbeiten kann? Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim klärt auf: Nach der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein und zahlt das sogenannte Verletztengeld. Eine wichtige Absicherung, die oft im Hintergrund bleibt, aber für Millionen Beschäftigte in Deutschland entscheidend ist.

Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber: Die ersten sechs Wochen sind gesichert

Grundsätzlich gilt in Deutschland: Wer länger als vier Wochen ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis steht, hat bei Arbeitsunfähigkeit – sei es durch Krankheit oder nach einem Arbeitsunfall – Anspruch auf Weiterzahlung des Lohns durch den Arbeitgeber. Diese Entgeltfortzahlung dauert bis zu sechs Wochen und gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von Befristung, Unbefristung oder Teilzeitbeschäftigung. Das stellt sicher, dass Sie in der ersten Phase nach einem Unfall finanziell abgesichert sind.

Das Verletztengeld: Wenn die Berufsgenossenschaft einspringt

Doch was passiert, wenn die sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber abgelaufen sind und Sie weiterhin arbeitsunfähig sind? Hier kommt die gesetzliche Unfallversicherung ins Spiel. Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft – wie die BGN für ihre Branchen – die Zahlung des Verletztengeldes.

Das Verletztengeld ist eine sogenannte „Entgeltersatzleistung“, die dazu dient, den Verdienstausfall auszugleichen. Es wird für längstens 78 Wochen gezahlt. Für die Versicherten ist der Zahlungsverkehr dabei denkbar unkompliziert: Obwohl das Geld von der Berufsgenossenschaft kommt, erfolgt die Überweisung in der Regel direkt über die jeweilige Krankenkasse. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Leistungen reibungslos fließen und sich Betroffene auf ihre Genesung konzentrieren können.

Die BGN: Ihr Partner bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für eine Vielzahl von Branchen in Deutschland. Dazu gehören:

  • Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie
  • Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Bäcker- und Konditorenhandwerk
  • Fleischwirtschaft
  • Brauereien und Mälzereien
  • Tabakindustrie
  • Schausteller- und Zirkusbetriebe

Alle Beschäftigten in diesen über 390.000 Betrieben – aktuell rund 3,8 Millionen Menschen – sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert. Die BGN ist nicht nur für die finanzielle Absicherung zuständig, sondern auch für Präventionsmaßnahmen und die Rehabilitation der Versicherten.

Redaktion
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