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Brandschutzhelfer: Lebensretter im Ernstfall

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Brandschutzhelfer: So retten Sie Leben im Brandfall
Symbolfoto ©jubu

Brandschutzhelfer: So retten Sie Leben im Brandfall

Die Sicherheit im Betrieb ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere wenn es um potenzielle Gefahren wie Brände geht. Um effektiv gegen solche Risiken vorgehen zu können, bedarf es ausgebildeter Brandschutzhelfer innerhalb eines Unternehmens. Diese Fachkräfte sind darauf geschult, frühzeitig eingreifen zu können, bevor die Feuerwehr eintrifft.

Wesentliche Sicherheit im Betrieb

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer umfasst den sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden und die sichere Evakuierung der Beschäftigten im Brandfall. Die theoretischen Inhalte dieser Ausbildung decken verschiedene Aspekte ab:

  • Grundlagen des Brandschutzes inklusive Verbrennung und Löschvorgängen
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Feuerlöscheinrichtungen und ihre Anwendung in unterschiedlichen Brandszenarien
  • Gefahren durch Brände, Rauch, Atemgifte und spezifische Risiken wie elektrische Brände oder Fettbrände
  • Verhaltensmaßnahmen im Brandfall, Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen und Evakuierung von Personen

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und erfordert zudem praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Qualifikation der Ausbilder

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern muss von fachkundigen Personen durchgeführt werden, die über spezifische Berufsausbildungen, Erfahrungen oder Fortbildungen im Brandschutz verfügen. Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutz-Studienabsolventen und Feuerwehrmitglieder mit spezifischer Ausbildung können diese Ausbildung leiten.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A 2.2) bestimmt die erforderliche Anzahl von Brandschutzhelfern, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers ergibt. Die Mindestquote liegt oft bei fünf Prozent der Beschäftigten, kann aber je nach spezifischer Brandgefährdung im Betrieb variieren.

Ausbildung, Anforderungen und Rechtslagen im Überblick

Die Ausbildung geht über die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten hinaus und umfasst betriebsspezifische Schulungen. Sie sollte alle drei bis fünf Jahre wiederholt werden, sofern keine wesentlichen betrieblichen Änderungen vorliegen.

Für Beschäftigte im aktiven Feuerwehrdienst mit abgeschlossener Grundausbildung kann eine Bestellung als Brandschutzhelfer ohne zusätzliche Schulung erfolgen, sofern sie mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut sind.

Mehr Informationen zum Thema Brandschutz sind unter BGN Wissen kompakt – www.bgn.de (Shortlink = 1598) erhältlich.

Über die BGN:

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Über drei Millionen Menschen in mehr als 380.000 Betrieben sind derzeit bei der BGN versichert.

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