Gewerbe

Dachdecker im Rhein-Neckar-Kreis: Mindestlohn steigt deutlich

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Arbeit auf dem Dach
Ganz oben arbeiten – mit abgesichertem Lohn nach unten ©IGBAU

Gesellen erhalten 15,60 Euro pro Stunde, Ungelernte 13,90 Euro

Seit dem 1. März 2024 gilt für Dachdecker im Rhein-Neckar-Kreis ein neuer Mindestlohn. Gesellen erhalten nun 15,60 Euro pro Stunde, ungelernte Arbeitskräfte 13,90 Euro. Dies gab die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) bekannt.

„Der neue Branchen-Mindestlohn ist eine wichtige Lohn-Haltelinie auf dem Dach“, so Wolfgang Kreis, Bezirksvorsitzender der IG BAU Nordbaden. „Wer als Dachdecker lediglich den Mindestlohn verdient, hat damit ab März rund 135 Euro mehr auf dem Konto – Ungelernte rund 101 Euro. Der faire Lohn fürs Dach sieht allerdings anders aus: Der Tariflohn liegt aktuell bei 21,12 Euro pro Stunde.“

Die neue Lohnuntergrenze gilt für alle Gesellen, die auf dem Dach arbeiten. „Der Mindestlohn ist allgemeinverbindlich“, so Kreis. Dafür hätten sich die IG BAU und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks stark gemacht, um dem Lohndumping auf dem Dach einen Riegel vorzuschieben. Anfang nächsten Jahres steige der Dach-Mindestlohn nochmals – dann auf glatte 16 Euro (14,35 Euro bei Nicht-Fachkräften) pro Stunde.

Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur 56 Dachdeckerbetriebe mit derzeit rund 380 Beschäftigten.

Weitere Informationen zum Lohn auf dem Bau gibt es bei der IG BAU Nordbaden:

  • Telefon: 06 21 – 123 46 99 – 0
  • E-Mail: mannheim@igbau.de
  • Der neue Mindestlohn für Dachdecker im Rhein-Neckar-Kreis ist Teil eines bundesweiten Tarifvertrags, der zwischen der IG BAU und dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks abgeschlossen wurde.
  • Der Mindestlohn gilt für alle Betriebe im Dachdeckerhandwerk, unabhängig von ihrer Größe oder Tarifbindung.
  • Der Mindestlohn wird regelmäßig überprüft und an die Lohnentwicklung in der Branche angepasst.
Redaktion
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