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Einwegkunststofffonds: Online-Plattform DIVID für Hersteller ab sofort zugänglich

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Symbolbild Bevoelkerungsprognose
Symbolfoto: pixabay

UBA: Registrierung und Abgabe von Meldungen ab sofort möglich

(Dessau-Roßlau) – Das Umweltbundesamt (UBA) hat am 1. April 2024 die Online-Plattform DIVID für die Registrierung und Abgabe von Meldungen im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes (EKFG) freigeschaltet. Hersteller, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen haben, können sich bis zum 31. Dezember 2024 auf der Plattform registrieren.

Hintergrund

Das EKFG verpflichtet Hersteller ab 2024, die Kosten für ihre in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelten Einwegkunststoffprodukte zu tragen. Das UBA verwaltet den Einwegkunststofffonds und wickelt die Abwicklung der dafür von den Unternehmen zu zahlenden Abgaben digital über die Plattform DIVID ab.

Funktionen der Plattform

DIVID ermöglicht die digitale Abwicklung aller Registrierungen und Einzahlungen der geschätzt rund 56.000 abgabepflichtigen Hersteller sowie die jährliche Ausschüttung der Mittel an geschätzt rund 6.400 Anspruchsberechtigte. Die Plattform bietet folgende Funktionen:

  • Registrierung: Hersteller können sich auf der Plattform registrieren und ihre Daten hinterlegen.
  • Abgabe von Meldungen: Hersteller können ihre Meldungen über die in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte abgeben.
  • Bezahlung der Abgaben: Hersteller können ihre Abgaben online bezahlen.
  • Auszahlung der Mittel: Anspruchsberechtigte können ihre Anträge auf Auszahlung der Mittel stellen.
Redaktion
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