Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich gegen irreführende Werbung durch
Stuttgart/Heilbronn – Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat sich mit einer Klage gegen den Discounter Lidl erfolgreich durchgesetzt. Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine Preisangabe in einem Werbeprospekt, die ausschließlich für Nutzer:innen der Lidl Plus-App deutlich erkennbar war. Der reguläre Preis für Kund:innen ohne App blieb unklar – auch der gesetzlich vorgeschriebene Grundpreis war nur zum App-Preis angegeben.
Verstoß gegen Preisangabenverordnung
Aus Sicht der Verbraucherzentrale lag ein klarer Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor. Laut Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht, ist Transparenz entscheidend: „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, was ein Produkt kostet – egal, ob mit oder ohne App.“
Lidl zunächst uneinsichtig – dann Vergleich
Nach erfolgloser Abmahnung durch die Verbraucherzentrale kam es zur Klage vor dem Landgericht Heilbronn. Noch vor der mündlichen Verhandlung wurde ein Vergleich geschlossen: Lidl verpflichtet sich, künftig in allen gedruckten Werbeprospekten sowohl Gesamtpreis als auch Grundpreis für alle Kund:innen klar und nachvollziehbar anzugeben – unabhängig von der Nutzung einer Rabatt-App.
Nachvollziehbar sind dank zahlreichen Meldungen jetzt auch, wer hinter vielen Eigenmarken steckt.
Zunehmende Beschwerden über Rabatt-Apps
Die Verbraucherzentrale verzeichnet verstärkt Beschwerden zu Rabattaktionen und App-Angeboten im Einzelhandel. Bereits in der Vergangenheit ging sie erfolgreich gegen vergleichbare Werbepraktiken von Lidl vor. Auch gegen die Rewe-App, bei der Rabatte als Boni gewährt werden, läuft derzeit ein Verfahren.
Die Verbraucherzentrale fordert: Preistransparenz für alle – unabhängig vom digitalen Zugang.
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